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für die Freiheit und Unabhängigkeit des Vaterlandes ungleich mehrleisten, als wenn sie, ohne ein Wort darüber zu verlieren, unserMilitärbudget verdoppeln.
Wenn das Geld, welches unser Wehrwesen jetzt kostet, nichtso segensreich wirkt, wie es sollte, wenn weitere Erhöhungen desMilitärbudgets nur wenig an der tatsächlichen Tüchtigkeit desHeerwesens ändern, so tragen die Schuld daran einzig und alleindie Mitglieder der gesetzgebenden Räte aller Parteien und ichwüsste keinen, der das Recht hätte, als Pharisäer Gott zu danken,besser zu sein als sein Nächster. — Es kann plötzlich der Momentkommen, wo die Verantwortung hiefür sehr schwer drücken wird,daran möge man denken und trachten, zu bessern, solange esnoch Zeit ist!
Unsere Wehrverfassung von 1874 war für jenen Zeitpunkt,als sie geschaffen und eingeführt wurde, die richtige und zweck-entsprechende! — Der mit dem Verfassungsentwurf von 1872 ver-suchte Sprung von der ßundesarmee, zusammengesetzt aus denvon einander unabhängigen Armeen der verschiedenen Kantone, zueiner einheitlichen, unseren heutigen Verhältnissen entsprechendenOrganisation des Heeres war für die damaligen Anschauungen zugroß gewesen. Deswegen entstand durch eine Reihe von Kom-promissen, durch Rücksichtnahme auf die Wahrung kantonalerSouveränitätshoheit und durch Rücksichtnahme auf eingelebte An-schauungen und Gewohnheiten die Wehrverfassung von 1874, derdas Volk dadurch das Zeugnis der Richtigkeit erteilte, dass essie annahm.
Aber nur infolge seiner Unvollkommenheiten wurde jenesGesetz angenommen; es war ein Ueberg ang sg es et z, das nur solangebestehen durfte, bis das Verständnis für die neuen Verhältnisse,in welche es überleiten sollte, geschaffen war; von dem Momentan, wo dieses Verständnis vorhanden, musste es den Platz räumenjenem anderen Gesetz, dessen Einführung es alleine vorbereitensollte, von diesem Moment an konnte sein Fortbestehen nur nochschädlich wirken und die Entwicklung hemmen! — Das ist aberschon lange der Fall! — Kein Vertreter des Volkes in den Räten,welcher politischen Partei er auch angehören mag, würde es jewagen, zu leugnen, dass für die Tüchtigkeit des Wehrwesens derUebergang des gesamten Wehrwesens aus der Hand der Kantone