Die Freiburgischen Abgeordneten blieben ohne Zweifel nichtgleichgültig beim Anblick dieser Bewegungen. Sie beeiltensich, die Capitulation zu unterzeichnen, die sie vor drohendemUnheil schützte, und kraft deren die äusseren Befestigungs-werke den eidgenössischen Truppen noch am Vormittag, dieStadt ihnen am Nachmittag übergeben werden musste. *)Diese Capitulation enthielt durchaus nichts Demüthigendesfür die Vertheidiger, die nur der Uebermacht wichen.
Sobald die Uebergabe Freiburgs bekannt war, stelltendie verschiedenen Corps ihre Bewegungen ein, und -die Land-leute, die sich aus ihren Dörfern in die Wälder geflüchtethatten, begannen wiederum sich zu zeigen. Man bemühtesich, ihnen Vertrauen einzuflössen, indem man sich jederüblen Behandlung gegen sie enthielt. Die Civilbehördehatte den Vertrag allein abgeschlossen, der General Mail-lardoz war ihm vollständig fremd geblieben, und mit Unrechthat man ihm daraus einen Vorwurf gemacht; ja man istnoch weiter gegangen und hat sogar behauptet, dass er sichhabe erkaufen lassen. Der Gedanke an einen solchenHandel ist dem militärischen Führer der Eidgenossenschaft nie in den Sinn gekommen. Er hätte sich geschämt, zueinem solchen Mittel zu greifen und hatte auch eine zugute Meinung von einem ehemaligen Cameraden, um es anihm zu versuchen.
Die siebente Division, welche plangemäss die Sensebei Laupen und Neuenegg überschritten hatte, auf denbeiden Strassen bis Düdingen und Lustdorf vormarschirtwar und Freiburg von der Ostseite her bedrohte, erhieltdurch eine Staffette die Nachricht von der Capitulationund den Befehl zum Rückmarsch in ihre früheren Stand-
*) Siehe Beilage 1).