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Der Sonderbunds-Krieg und die Ereignisse von 1856 : eingeleitet durch eine biographische Skizze / General G. H. Dufour
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Die indessen in Bern wieder versammelte Holie Tag-satzung , welche durch den Hinzutritt der Abgeordneten ausden ehemaligen Sonderbundscantonen vollzählig geworden,hatte nicht bis zu gänzlicher Entlassung der unter dieFahnen gerufenen Milizen gewartet, um denselben ihre vollsteBefriedigung auszudrücken. In ihrer Sitzung vom 22. Ja-nuar 1848 beschloss sie die Erlassung einer Proclamation,in welcher folgende Worte zu lesen waren:

Die eidgenössische Armee hat sich um das Vaterlandwohl verdient gemacht.

Von dieser Proclamation erhielt jeder Krieger oderins Feld gezogene Beamte ein Exemplar zugesandt. Schonhatte die Tagsatzung beschlossen, dem Obergeneral durcheine specielle Abordnung aus ihrer Mitte einen Ehrensäbelmit Begleitschreiben als Zeugniss ihrer anerkennenden Ge-sinnung überreichen zu lassen. Sie bewies ausserdem durchHinzufügung eines grossmüthigen Geschenks, dass die Re-publiken nicht immer undankbar sind.

Zwei Jahre waren seit jenen Ereignissen kaum ver-flossen, als die Schweiz , welche eine Gebietsverletzung anihrer Eheingrenze fürchtete, in deren Nähe ein fremdesHeer zusammengezogen war, wiederum einen Theil ihrerMilizen zum Schutze ihrer Neutralität einberufen musste.Diese Massregel war von der Klugheit eingegeben, obgleichdie Trappen, die das Grossherzogthum Baden besetzt hielten,für den Augenblick keine feindlichen Absichten kundgaben.

Das Armeecorps, welches die Eidgenossenschaft bei dieserGelegenheit glaubte aufstellen zu müssen, zählte ungefährdreissigtausend Mann und wurde aus den zunächstliegendenCantonen zusammengezogen. Derselbe General führte denOberbefehl. Dieses Armeecorps, das aus Bataillonen zu-sammengesetzt war, die bei Gislikon und Meyerskappel ein-