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ers auch in händen trug-, vnd gierigen mit ihnen die ihnen zündeten, dannes war finster“. L
Unter den verwundeten Zürchern lag auch K a mU i, der Retter desZürcher Banners. Als er in der Nacht wieder zu sich gekommen war,ging er nach dem Albis „Da ward er verbunden vnd in die statt hinzugefertiget. Da er lang krank lag“ 1 ).
Diese in die Heimat transportierten Verwundeten wurden dannzu Hause von den dortigen Scherern besorgt; letztere wurden, wieaus den mitgeteilten Rechnungen zu schliessen ist, für ihre Müh-waltung staatlich entschädigt.
Urlaub. — P a s s p o r t s für Kranke und Wunde.
Leicht transportable Verwundete und Kranke wurden oft schonwährend noch dauerndem Feldzug mit Urlaubsbewilligung(Passport ) nach Hause entlassen. Darüber wurde von den im Feldstehenden Hauptleuten schriftlich Mitteilung an die Räte gemacht.
So schon im alten Zürcher krieg. Das Thuner KontingentBerns unter Hauptmann Schöpfer giebt Nachricht über den Stand derDinge bei der Belagerung der Stadt Zürich 2 ). Laut Schreiben vom21. August 1444 wird einem kranken Knecht Urlaub ertheilt: „Es hatsich gemachet, daß Hänslin Kören, dem Uewren, etwas Siechtags zu-gefallen ist, daß er vns unnutz -worden ist, als ihr das an ihm selbstsehen vnd vernehmen werdent, darumb wir ihn heimzeziechen ge-urloubet han d“.
Zur Zeit der italienischen Feldzüge, am 7. Juli und 20. Ok-tober 1512 finden wir von der Tagsatzung angeordnet, es sollen„wenn Knechte wegen Krankheit oder Geschäften heimkehren müss-ten“, die betreffenden Hauptleute es ihren Oberen zu guter Zeitmelden, damit für Ablösung gesorgt werden könne; die Knechte, diein solchem Falle sind, sollen nicht Weggehen, bevor Ersatzmann-schaft eingetroffen sei. Wer wegen Krankheit heimmUsse, soll zu-vor vom obersten Hauptmann „ein bassport“ erwerben, und denseinen Herren zeigen 3 ).
Als Formel eines solchen Passports aus dieser Kriegszeit (1515)diene die folgende Urlaubsbewilligung, welche 3 kranken Soldaten derS o 1 o th urner-Mannschaft vom „lüttener“ d. h. dem Stellvertreter