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über die Errichtung dieser Regimenter, die Kapitulationen (d. h. in Kapitel eingeteilteUerträge), eine Teilung der Einheiten und die Verwendung auf dem Meer. Die Kapi-tulationen wurden mit einzelnen oder mehreren schweizerischen Ständen zusammenabgeschlossen und enthielten die Erlaubnis der heimischen Regierung an den König, inihrem Gebiet Werbungen vorzunehmen, dann Bestimmungen über Sold, Verpflegung,Ausrüffung, Soldabzug, Pensionen etc. Die Stände Bern und Zürich , die zugewandtenOrte Wallis, Graubünden und Bischof von Basel stellten je ein ganzes Regiment,die übrigen Kantone und St. Gallen und Biel höchstens einzelne Kompagnien. Merk-würdigerweise nennen die Franzosen diese Regimenter zusammenfassend stets RégimentsSuisses et Grison, rechnen also das Land Wallis zur eigentlichen Schweiz , obschon esja zu ihr im gleichen Verhältnis stand, wie Graubünden .Die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüffung war im Anfang gänzlich verschiedenvon derjenigen der französischen Truppen. Als letzte legten die Schweizer 1703 ihreHarnische und Spieße ab; vorher hatten die Kompagnien zu einem Drittel aus solchenPikenieren bestanden. Uebereinstimmend nennen alle Schriftsteller die Jahre 1690 —95als die Zeit, in welcher die ersten Uniformvorschriften erlassen wurden. Aus diesen Tagenstammt der rote Rock, der den Ruf von Schweizer Treue und Tapferkeit in halb Europa sprichwörflich machte. Ein in der ganzen Schweiz bekanntes Volkslied trägt den Titel„Der rot Schwizer“„Ach Mueter, liebi Mueter, gib du mir einen RatEs lauft mir alle Morgen en rote Schwizer nah.“Das schon mehrfach genannte Werk von Lienhart und Bumbert gibt ein Ver-zeichnis zum Jahr 1734, nach dem alle neun damaligen Regimenter blaue Aufschläge,Wette, Hosen und vermutlich auch gleiche Strümpfe getragen und sich nur in der Zahlder Knöpfe unterschieden hätten, fehnlich lautet der Generalétat von 1748 und einVerzeichnis zum Jahr 1757; letzteres nennt schon rote und blaue Kragen und beimsechsten Regiment gelbe Knöpfe als besondere Abzeichen. Damals waren die blauenWesten zweireihig, die Taschenpatten ohne Knöpfe, die hüte mit weißen Borten geziert,Der Leibgurt wurde über dem Rock oder über der Weste getragen, die Patronatcheüber die Achsel. Die Ordonnanzen vom 21. Dezember 1762 und 1. August 1763 unter-scheiden zum erstenmal die Regimenter nach der Farbe der Aufschläge, Kragen etc. undführen bei allen weißes Rockfutter, weiße Westen und Hosen und weiße oder schwarzeUeberstrümpfe ein. Die spätern Ordonnanzen von 1775/76 und 1786 fußen im wesent-lichen auf derjenigen von 1762/63. Das provisorische Reglement von 1791 wurdehöchstens bei einzelnen Regimentern durchgeführt, sicher nicht beim ersten. Die Be-waffnung und Ausrüffung war die gleiche wie beim Garderegiment. 1748 war dasLederzeug braun mit weißen Nähten, später ganz weiß; seit den 70er Jahren trug dergemeine Soldat den Patronatchen- und den Säbelriemen über die Brust gekreuzt. DasBerner Regiment hatte einige Besonderheiten: noch 1748 trugen seine Wachtmeisterblaue Röcke mit roten Verzierungen und bis 1792 die Grenadiere gelbe Blechschilde an