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Schweizer Militär vom Jahr 1700 bis auf die Neuzeit / A. Pochon und A. Zesiger
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61
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Im Dezember 1867 regelte unterdessen ein neuesBundesgesetz die Kleidung und Ausrüffung. Das ein-heitliche Käppi oder der konische But, wie es dieOrdonnanz von 1869 nennt, der einheitliche Waffenrockfür alle Waffen, die einheitlichen eisengrauen oder graublauen Hosen, das einheitliche Faschinenmesser für alleFußtruppen ohne Gewehr - diese Dinge sind die Haupt-errungenschaften des Jahres 1867. Epauletten, Achselschuppen, Schärpen, Schleifen und ReiterpatrontaschenDer „Konische But“ der eidg. Ordonnanz von 1869/75.wurden als zu kostspielig abgeschafft; mit der Epaulettefiel übrigens eine alte Unterscheidung dahin, die manfrüher gemacht hatte zwischen den Offizieren der kombattanten Waffen mit und den-jenigen der übrigen Waffen ohne Epauletten. Ein Bundesratsbeschluß von 1869 setztedie nähern Vorschriften fest und 1871 wurde ein leicht verändertes Vetterligewehr, dasModell 1867/71 ausgegeben, während die Feldbatterien die ersten Hinterlader von8,4 cm Kaliber erhielten.Die Kriegsjahre 1870 und 1871 hatten die kleine eidgenössische Armee auf eineharte Probe gestellt. Nach dem Urteil ihres Generals Herzog hatte sie diese nur un-genügend bestanden. Deshalb wollte sie der Entwurf zu einer Bundesverfassung desJahres 1872 durchgreifend reorganifieren. Als die Abstimmung darüber verneinendausfiel, begnügte sich der zweite Verfassungsentwurf, der 1874 vom Volke angenommenwurde, mit weit geringern Fortschritten und hatte die Militärorganisation vom 13. Novemberdesselben Jahres zur Folge.Die Zeit von 1874 weg beruht bis 1907 auf diesem Gesetz. Ueber dreißig Jahreang hat es seinen Dienst getan, teils weil es wirklich Brauchbares schuf, teils weil mandas Nein des Volkes für eine neue Organisation fürchtete. Das wirklich Gute daranwar vor allem die Uebertragung des Unterrichts aller Waffen an den Bund, die öen-tralisation der Verwaltung und die Abschaffung der kantonalen Separat-Organisationenund endlich die verlängerte Rekrutenschule mit periödischen Wiederholungskursen. Anneuen Waffengattungen wurden durch die Organisation oder doch unter ihrer Herrschaftdie Verwaltungs- und Sanitätstruppen eingeführt, die Genietruppen vermehrt und aus-gestaltet, die neuen Festungen im Gebirge mit Spezialbesatzungen, die Infanterie mitdem Gewehr 1889-96 versehen und endlich kurz noch vor der neuen Organisation dieMaximgeschüße bei der Kavallerie und in den Festungstruppen, die Rohrrücklaufgeschützebei der Artillerie eingeführt — alles Aenderungen deren Zeugen wir ja alle selber waren.Ein Jahr nach der Annahme der neuen Verfassung und der neuen Militärorganisationerließ der Bundesrat ein Bekleidungsreglement. Von ähnlich langer Dauer wie dasGrundgesetz hat es ebenfalls mit kleinen Abänderungen bis 1898 gegolten und seineOrdonnanz trägt zur Stunde noch unsere Landwehr. Die schiefen Käppi, die Briden,die langen Waffenröcke mit niedrigem Kragen, die hellblauen Hosen, die Federbüsche