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Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist, ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen, oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einen Zusatz der Heilig-Sprechung des Heil. Bruder Clausen/und Heiligen Martyrer Fidel, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen / zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den Ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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Z94 Von dem ftcligcn

für Hochgemelte Herren erforderet /was sie wüßten/ getreulich abzulegen/da deren vil von den Wunderwercken/die GOtt an ihnen / oder an den ihrigendurch die Anruffimg deß feeligen Bru-der Clauftn gewürcket / Zeugnuß ge-ben / wie dann solcher Wunderwerckenbey 56. seynd eydtlich abgelegt worden:Andere bezeugten von dem Leben/ undH. Wercken deß feeligen Bruder Clau-sen / welche sie von ihren Vorfahrerenhaben hören erzehlen/ die mehrerentheils mit dem feeligen Mann gelebt/soauch in diftm Büchlein angezogen wer-den.

Vi! Täg seynd mit diser Erforschungzugebracht / und alles in öffentlichesInstrument verfasset / auch durch eingemeines Decret der Herren von Un-derwalden bestättiget worden: Vilge-melter Herr Rennward Cysat hat sol-ches in ein Ordnung gezogen / und einAuthentisches Instrument aufgesetzt /

' welches dann von gemelten Herren In*quifuoren underschriben / und das indrftm Act kein Betrug/ oder Falschheiteingeschlichen / sonder das gantze Merckmir guten Treuen / und Aufrichtigkeitvon darzu beruffnen Zeugen mit Eydtbekräfftiget worden. Gemeltes In-strument wird aufbehalten in der Cantz-ley einer Hochloblichen Statt Lucern.Ist also gcmelter Proceß vollendet /und mit folgenden Worten / wie er anPabstliche Heiligkeit abgeschickt / be-schlossen worden.

Aus diser kurtzen / und wahrhaffti-gestcn Relation von' dem Leben / undWunderzeichen eines so vortrefflichenManns kan der AUerheiligste Vatterschließen / und abnehmen / was ihrHeiligkeit dem Begehren der Catholi-schen Eydtgnossenschafft / deß gantzenVolcks einhelliger Meynung / so vilerglaubwürdigen Leuthen Zeugnussen/von dises unsers Nicolai verwunderli-cher Abstinentz / und Heiligkeit seinesLebens/ auch von seinen augenscheinli-chen / so wcst' im Leben/ als nach seinemTodt gethanen Wunderzeichen / endlichzu disen betrübten Zeiten / zu Mehrung/und Äufnehmung deß CatholsschenGlaubens / und Andacht diser Orthender Catholsschen Eydtgnossenschafft zuthun ftye; darutnen dann die Her-zender katholischen Eydtgnossenschafftdurch ihr wohlgeordnete GesandtenEuer Heiligkeit mit unterthäniger Bittersuchen/ daß sie in Ansehen eines sol-chen Manns / wie auch der andächti-gen Bitt so viler Gläubigen nach fleißi-ger Erforschung / und Bewährung ob-gedachrer Sachen/ geruhen zu derHei-

Bruder Clausen/

ligung/ und Canonization desselben zitschreckten / damit nicht der ftniae/wel-cher von GOtt durch augenscheinlicheWunderwerck gnugsame Zeugnuß hat /daß er in der himmlischen Glory derheiligen Gesellschafft würdig seye / aufErden der gebührenden Ehr der Heili-ligen beraubt verbleibe.

Mit solchem Proceß haben die Her-ren von Underwalden als Gesandte genRom deputiert, und verordnet die ed-le Herren Melchior Lußy / und Melchi-or Imfeld beyde Ritter/ und Landam-man zu Underwalden/ Pabst Gregori-us empfienge sie zu Rom gantz freund-lich/ sonderbahr weilen Herr Lußy ihmWohl bekannt / theils weilen er underPaulo IV. Päbstlicher Obrister/ und inConcilio zu Trient Orator der Ca-tholischen Eydtgnossenschafft wäre / ma-chet ihnen ein gute Hoffnung das jenigzu erlangen/ was sie recht/ und gott-seeliglich begehrten / und wurden sie oh-ne Zweifeldas begehrte erlangt haben/wann nicht der Todt dises in diftm Ge-schäfft geneigten Pabsts das Merck un-derbrochen hätte / wie eben der bald fol-gende Todt dessen Nachfolgers / nehm-lich Innocentii IX. gleiche Verhinde-rung verursachet. Jedoch ist der gros-se Eyffer der Catholsschen Eydtgnossenkeineswegs itt diftm Canonizations-Geschäfft erkaltet / haben derowe-gen die 7. Catholische Orth 1596. einallgemeine Tagsatzung zuStauß gehal-ten/ daß Crmomzstiong-Geschässt ZUbeförderen/ bey welcher Tagsatzung fol-gende Ehren - Häubter sich einbefunden:Von Lucern/ Qbrist Iost ÄrebsingerRitter / und Schultheiß. Von Ury/MalthertImHoofRitter/ und Land-amman. Von Schweiß / Obrist Ru-dolph Reding Ritter/ Landamman /und Panner-Her:. Von Underwalden/Wolfgang Schönenbüell Landamanobdem Waid/und Wolfgang Lußy/Mel-chior Lußy Ritter/ Lands-Haubtman/Johann Maser Ritter / Pannerherr -ueu-und alte Landamman / und Ni-clauö Leuw Ritter / und Statthalternid dem Wald. Von Zug/ Haubt-man Paul Seyler old Heinrich desRaths. Von Freyburg ChristoffReiths des Raths. Von Soloehurn /Haubtman Peterman Sury des Raths.Und hernach 1600. auf ein neues beyClcmentc VIII. um gemeldte Canoni-zation angehalten/ weilen aber auchder Todt / wre auch seines Nachfah-rers Ceonis XI. nicht lang hernach er-folget/ haben sie also zureden / aleich-samb allen Äräfften zu Zeiten Pauli V.ausgebotten/ durch gemeldtenPabstenzu erwünschtem End zu gelangen: Und

dero-