Z94 Von dem ftcligcn
für Hochgemelte Herren erforderet /was sie wüßten/ getreulich abzulegen/da deren vil von den Wunderwercken/die GOtt an ihnen / oder an den ihrigendurch die Anruffimg deß feeligen Bru-der Clauftn gewürcket / Zeugnuß ge-ben / wie dann solcher Wunderwerckenbey 56. seynd eydtlich abgelegt worden:Andere bezeugten von dem Leben/ undH. Wercken deß feeligen Bruder Clau-sen / welche sie von ihren Vorfahrerenhaben hören erzehlen/ die mehrerentheils mit dem feeligen Mann gelebt/soauch in diftm Büchlein angezogen wer-den.
Vi! Täg seynd mit diser Erforschungzugebracht / und alles in öffentlichesInstrument verfasset / auch durch eingemeines Decret der Herren von Un-derwalden bestättiget worden: Vilge-melter Herr Rennward Cysat hat sol-ches in ein Ordnung gezogen / und einAuthentisches Instrument aufgesetzt /
' welches dann von gemelten Herren In*quifuoren underschriben / und das indrftm Act kein Betrug/ oder Falschheiteingeschlichen / sonder das gantze Merckmir guten Treuen / und Aufrichtigkeitvon darzu beruffnen Zeugen mit Eydtbekräfftiget worden. Gemeltes In-strument wird aufbehalten in der Cantz-ley einer Hochloblichen Statt Lucern.Ist also gcmelter Proceß vollendet /und mit folgenden Worten / wie er anPabstliche Heiligkeit abgeschickt / be-schlossen worden.
Aus diser kurtzen / und wahrhaffti-gestcn Relation von' dem Leben / undWunderzeichen eines so vortrefflichenManns kan der AUerheiligste Vatterschließen / und abnehmen / was ihrHeiligkeit dem Begehren der Catholi-schen Eydtgnossenschafft / deß gantzenVolcks einhelliger Meynung / so vilerglaubwürdigen Leuthen Zeugnussen/von dises unsers Nicolai verwunderli-cher Abstinentz / und Heiligkeit seinesLebens/ auch von seinen augenscheinli-chen / so wcst' im Leben/ als nach seinemTodt gethanen Wunderzeichen / endlichzu disen betrübten Zeiten / zu Mehrung/und Äufnehmung deß CatholsschenGlaubens / und Andacht diser Orthender Catholsschen Eydtgnossenschafft zuthun ftye; darutnen dann die Her-zender katholischen Eydtgnossenschafftdurch ihr wohlgeordnete GesandtenEuer Heiligkeit mit unterthäniger Bittersuchen/ daß sie in Ansehen eines sol-chen Manns / wie auch der andächti-gen Bitt so viler Gläubigen nach fleißi-ger Erforschung / und Bewährung ob-gedachrer Sachen/ geruhen zu derHei-
Bruder Clausen/
ligung/ und Canonization desselben zitschreckten / damit nicht der ftniae/wel-cher von GOtt durch augenscheinlicheWunderwerck gnugsame Zeugnuß hat /daß er in der himmlischen Glory derheiligen Gesellschafft würdig seye / aufErden der gebührenden Ehr der Heili-ligen beraubt verbleibe.
Mit solchem Proceß haben die Her-ren von Underwalden als Gesandte genRom deputiert, und verordnet die ed-le Herren Melchior Lußy / und Melchi-or Imfeld beyde Ritter/ und Landam-man zu Underwalden/ Pabst Gregori-us empfienge sie zu Rom gantz freund-lich/ sonderbahr weilen Herr Lußy ihmWohl bekannt / theils weilen er underPaulo IV. Päbstlicher Obrister/ und inConcilio zu Trient Orator der Ca-tholischen Eydtgnossenschafft wäre / ma-chet ihnen ein gute Hoffnung das jenigzu erlangen/ was sie recht/ und gott-seeliglich begehrten / und wurden sie oh-ne Zweifeldas begehrte erlangt haben/wann nicht der Todt dises in diftm Ge-schäfft geneigten Pabsts das Merck un-derbrochen hätte / wie eben der bald fol-gende Todt dessen Nachfolgers / nehm-lich Innocentii IX. gleiche Verhinde-rung verursachet. Jedoch ist der gros-se Eyffer der Catholsschen Eydtgnossenkeineswegs itt diftm Canonizations-Geschäfft erkaltet / haben derowe-gen die 7. Catholische Orth 1596. einallgemeine Tagsatzung zuStauß gehal-ten/ daß Crmomzstiong-Geschässt ZUbeförderen/ bey welcher Tagsatzung fol-gende Ehren - Häubter sich einbefunden:Von Lucern/ Qbrist Iost ÄrebsingerRitter / und Schultheiß. Von Ury/MalthertImHoofRitter/ und Land-amman. Von Schweiß / Obrist Ru-dolph Reding Ritter/ Landamman /und Panner-Her:. Von Underwalden/Wolfgang Schönenbüell Landamanobdem Waid/und Wolfgang Lußy/Mel-chior Lußy Ritter/ Lands-Haubtman/Johann Maser Ritter / Pannerherr -ueu-und alte Landamman / und Ni-clauö Leuw Ritter / und Statthalternid dem Wald. Von Zug/ Haubt-man Paul Seyler old Heinrich desRaths. Von Freyburg ChristoffReiths des Raths. Von Soloehurn /Haubtman Peterman Sury des Raths.Und hernach 1600. auf ein neues beyClcmentc VIII. um gemeldte Canoni-zation angehalten/ weilen aber auchder Todt / wre auch seines Nachfah-rers Ceonis XI. nicht lang hernach er-folget/ haben sie also zureden / aleich-samb allen Äräfften zu Zeiten Pauli V.ausgebotten/ durch gemeldtenPabstenzu erwünschtem End zu gelangen: Und
dero-