Emsidler / und Beichtiget.
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.1588. Es werden auch die Au*rhentifdje Miracul nacher Rom verlangtmit dem Sigill / und Underschreibungeines Korsrü.
Darauf 1590. nacher Rom ge,sandt mehr gemeldter Obrister Lußi /welcher gnädige Auäientz gehabt: Eswurde begehrt/ daß man ein gericht-lichen Proceß über das Leben/ undWunderzeichen des seeligen BruderClausen Normieren solte/ welches auchim nachfolgenden Jahr geschehen/ wiefolget.
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Her: Renward Cysat Stattschrei-ber zu Lucern thut den Proceß beschrei-ben / dem er als ein geschworner No-tarius hat beygewohnt / aus welchemich folgendes gezogen. Weilen die Ca-tholische Eydtgnossen in VergangenenZeiten durch wlderholtes Begehren andem Römischen Hoof um die Seelig-oder Heiligsprechung deß seeligen Bru-der Clausen theils durch Schreiben /theils durch Gsandtschafften sollicitier-tcn/und aber bißhero zu ihrem verlangteZihl nicht gelanget / damit es nicht dasAnsehen hatte/als ob sie wegen vilfaltigeVeschwärden / und Arbeithenerlägen/oder ihr Begirden erkaltet / oder auchder viifälnge Aufschub sie verdrüßig ge-macht hätte/haben die Herren Vorge-setzte deß Löblichen CantonsUnderwal-den ob / und nid dem Wald aus Ein-rathen deß Hochwürdigsten Herren Her-ren Octavij Paravicini Alexandrini-schcnBischoff/ und der Römischen K ir-chen Cardinal/ auch deß ApostolischenStuhls zu den Catholische» Eydtgnos-sen Legatens für gut befunden LöblicheCatholische Orth zu erbitten / daß ih-nen belieben wolle zu Sarnen in Under-walden ein allgemeine Tag-Satzung an-zustellen / sich sämmtlich Z» berathschla-gen / wie / und auf was Weiß dasWerck der Canonzarion kcasstig rvntefortgesetzt / und was man so effrig schonlange Zeit verlangte/ erhalten werden.
Auf solchrs Anhalten der Herrenvon Underwaloen haben die CatholischeOrth / die mit ihnen gleicher Begirdenwaren / ihre hohe vepurierte nacherSarnen abgesandt / allwo einhellig be-schlossen / einen 8olemnew/ und An-rbenrischen Proceß anzustellö mit Rath /undBenehmhaltungHochgemelten Her-rens Nuntij : Es wurden auch dieWohl - Ehrwürdige Pfarrherren deßLands ersuchet / daß sie von der Can-tzei ihren undergebnen Pfarrkinderenwolten anzeigen. / daS/ was sie von demLeben / und BZunderzcichen von demVilseeligeri Bruder Clausen wüßten /
und gehört hatten / fleißig / und auf-richtig zuverzeichnen / zu bestimmtenTag vor Geist-und Weltlichen Rich-teren zu Sarnen zu erscheinen / undsolches eydlich abzulegen. Es wurde auchunder währender Tag-Satzung nacherSachslen ein Solemne Proceßion ange-ftelt/beywelcherHochgemelteHr.Depu-tierte / samt einem grossen ZulauffvonGeistlichen / und Weltlichen/ mit auf-ferbaulicher Andacht erschinen / den lie-ben GOtt zu bitten / daß zu seiner Glo-ry/ und Vermehrung der Ehr semessogrossen Dieners Nicolai das Geschässtzu einem erwünschten End gelangete /nach vollbrachtem Gotts-Dienst seyndgemelte Herren widerum auf Sarnennjit schönster Ordnung gangen/ habensich auf das Rath-Hauß begeben/ undnach deß Herren Nuntij ApostoiiciGutbefinden zu Richteren ernambset invorstehendem Proceß folgende.
Den Hochwürdigen Herren PeterLemberger der Löblichen Gestüstt beySt.Leodegari zu Lucern Probsten DenWohl - Ehrwürdigen Herren Patcr Ja-cob Cruser der Löblichen Loserer JEfuRector zu Lucern mit gemelten HerrenStattschreiber Cysat Apostolischen No-tari. Denen beygesetzt worden ausder Wohl-Ehrwürdigen PriesterschafftHerr Andreas Bär der4. Waldstätt Ca-pitels Sextari/ undPfarrherr zu Stanß.Herr Martin Bentz Pfarrherr zu Sar-nen. Herr Georgius von Aha Pfarr-herr zu Sachslen. Herr HleronyNiuSHolt Pfarrherr zu Kerns. Wie auchaus den vornehmsten Vorgesetzten deßLands / als ( 1 .) Herr Johannes Ro-sacher / Herr Marquard Jmfcld beydeLandammann ob dem Wald. HerrRitter Melchior Lußi Landammann niddem Wald. Herr Caspar Georg / undHerr Conrad Würtz beyde Statthalter.Herr, Wolfgang Schönenbüell / undHerr Wolfgang Würtz beyde Raths-herren. Herr Balchasar Rorrer/undHerr Conrad Schmid beyde Scckel-meister.' Herr Johann Azarias vonFlüe Landschreiber / nnd Herr Wolf-gang Britschgi Landweibel. Es wur-den von Hochgemuten Herren die schonversammlete Zeugen erstlich mit einan-der zusammen beruffen / denen HerrLandammann ein kurtze / und kräfftigeAnred gethan mit Vermeidung verur-sach ihrer anhero Beruffung / auch nach-truckentlicher Erinnerung ihrer Pflichtund Schuldigkeit/ wurde auch von ih-nen durch gemelten Herren mitlest deßHand-Klapffs (welches anstatt deßEydts dienen solte) der Eydt abgenom-men / und nachdem sie widerum abge-tretten/ wurde einer nach dem anderen
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