Einsidler / und Beichtiger. 40 r
bett wir euch zu ersuchen nicht um-gehn mögen / gnädigist gesrnnet /Ihr wollet uns von ob berührtenReliquien was widerfahren lassen/und euch hierin also erzeigen / da-mit nicht nur allein unser Andachtdardurch vermehrt/ sonder auchbey anderen von neuem erweckt /und also die Ehr GOcceö / unddi-ses Bruder Llausen Lob / destomehr beförderet werden möge.Als wir dann in solchem Fahl anunser Zuthun nicht erwinden lassenwollen / und beschicht uns beyne-bens hieran gantz angenehmesWohlgefallen / so wür um euchhinwider diß zu erkennen begeh-ren/ und styn euch mit Gnaden /und allem guten vordcrist wohl-gewogen.
Datum München den 17. Fe-bruari). 1622 .
Dannoch woltekein Trostschreibenvon Rom einlauffen / dahero wurdenvon den Eydtgnossen villfeltige Bitt-schreiben wrderholet/ bevorauß liesseihm Ihr Hochfürstliche Gnaden vonConstantz als ein wahrer Hirt das irm-brünstige Verlangen seiner Schäffleinangelegen seyn / stellet ein allerbeweg-lichestes Schreiben an den Hochwürdi-gesten Herren Garämal KeUarmiliumihne in seinemBegehren zu understützen/von welchem er ein Schreiben erhal-ten/ in welchem gemeldet/ daß der ü-berschickte Proceß in eim / oder ande-rem Puncten nothwendig müsse ver-besseret werden/ auf welches so wohlIhr Hochfürstliche Gnaden als auchdie Herren Eydtgnossen hatten gemeld-ten Herren Cardinal um die Erleuch-tung/ wo/ und wie der Proceß juverbesseren.
Und weilen in solcher Zeit PaulusV. gestorben / thaten sie ihre Gesand-ten schicken an Gregorium XV. 1621.
welche waren Herr Jacob von Sonnen-berg / Herr Haubtman Jost Tanner /Herr Welcher Imfeld Landamman.Und weilen auch diser Pabst nach kur-tzer Regierung todts verschiden/ wur-de ein andere Gesandtschafft auf Romangesehen 1624. und wurden dorthindeputiert Herr Haubtman Gvrg vonFleckenstem / und Herr Haubtmann Ca-spar Leuw/ an Urbanum VIII. welcheGesandtschaft solche Würckung gehabt/paßihrHeiligkett samt derH.Congrega-
tion erkennt/ daß ein neue Übersetzungdeß Proceß solle angesehen werden /mit Vertröstung / daß alsdann die ver-langte Canonization erfolgen wurde.Gemeldte Pabstliche Heiligkeit schribeauch gantz Vütterlich an gesandte Ca§tholische Canronen folgenden Innhalts.
URBANUS VIII. pabst
Geliebte Söhn / Heyl/ und Apo-stolischen Scegen.
^^Ie Verehrung der Heiligen istnicht allein ein Ambt / undDienst Christlicher Gottste-ligkeit/ sonder auch ein Schutz fund Schirm aller Hoheit; Danndie mir Christo regierende Heiligeurtheilen / und herrschen über dieVotcker/ und bewahren diejenigesonderlich durch himmlische Gut-thaten/ welche die Glory deß All-mächtigen GOtres in ihnen mitihrer höchster Freud/ und Wohl-gefallen verehren. Dcrowegcnlaßt es sich ansehen / als oh Ihrdie Hülffder Englen / und Fürbiccder Heiligen auf eure Gebürg he-runder lochet / indem Ihr Nicolaovon der Flüe von Underwaldcnbtmmltsd>e Ehr/ und glaubendeCronen begehrt / welchen / wie ge-glaubt wird / die Heiligkeit sebstzum Himmel in »der Einöde ausser-zogen hac. Ein grosses Lob / undRuhm ists den Eydtgnossen / daßsie nicht allein im Feld den Sig fürdie Röntg suchen/ und dieFürstcn-thumer in den Besatzungen beschir-men/ sonderen auch indem Lägerder Büß dem Himmel Gwalt an-thun / und die Triumph der Sec-tigkeit verdienen. So haben wirbann also die Goltscclige Begirdcndiser allerstärchesten Kation mitgeneigten Ohren auf/ und ange-nommen / erwarchcn derowegendas Leben / und wundcrzeichendeß Einsidlers lTricolai durch öf-fentliche Zengnussen bekrässtigec /auf daß dises himmlische Werckaufs bäldest durch gewöhnlicheBetrachtung der GOcrseelig- undFürsichtigkeic von dem HäbstlichenGwalt möge erörrhercr werden.