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Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist, ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen, oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einen Zusatz der Heilig-Sprechung des Heil. Bruder Clausen/und Heiligen Martyrer Fidel, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen / zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den Ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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Einsidler / und Beichtiger. 40 r

bett wir euch zu ersuchen nicht um-gehn mögen / gnädigist gesrnnet /Ihr wollet uns von ob berührtenReliquien was widerfahren lassen/und euch hierin also erzeigen / da-mit nicht nur allein unser Andachtdardurch vermehrt/ sonder auchbey anderen von neuem erweckt /und also die Ehr GOcceö / unddi-ses Bruder Llausen Lob / destomehr beförderet werden möge.Als wir dann in solchem Fahl anunser Zuthun nicht erwinden lassenwollen / und beschicht uns beyne-bens hieran gantz angenehmesWohlgefallen / so wür um euchhinwider diß zu erkennen begeh-ren/ und styn euch mit Gnaden /und allem guten vordcrist wohl-gewogen.

Datum München den 17. Fe-bruari). 1622 .

Dannoch woltekein Trostschreibenvon Rom einlauffen / dahero wurdenvon den Eydtgnossen villfeltige Bitt-schreiben wrderholet/ bevorauß liesseihm Ihr Hochfürstliche Gnaden vonConstantz als ein wahrer Hirt das irm-brünstige Verlangen seiner Schäffleinangelegen seyn / stellet ein allerbeweg-lichestes Schreiben an den Hochwürdi-gesten Herren Garämal KeUarmiliumihne in seinemBegehren zu understützen/von welchem er ein Schreiben erhal-ten/ in welchem gemeldet/ daß der ü-berschickte Proceß in eim / oder ande-rem Puncten nothwendig müsse ver-besseret werden/ auf welches so wohlIhr Hochfürstliche Gnaden als auchdie Herren Eydtgnossen hatten gemeld-ten Herren Cardinal um die Erleuch-tung/ wo/ und wie der Proceß juverbesseren.

Und weilen in solcher Zeit PaulusV. gestorben / thaten sie ihre Gesand-ten schicken an Gregorium XV. 1621.

welche waren Herr Jacob von Sonnen-berg / Herr Haubtman Jost Tanner /Herr Welcher Imfeld Landamman.Und weilen auch diser Pabst nach kur-tzer Regierung todts verschiden/ wur-de ein andere Gesandtschafft auf Romangesehen 1624. und wurden dorthindeputiert Herr Haubtman Gvrg vonFleckenstem / und Herr Haubtmann Ca-spar Leuw/ an Urbanum VIII. welcheGesandtschaft solche Würckung gehabt/paßihrHeiligkett samt derH.Congrega-

tion erkennt/ daß ein neue Übersetzungdeß Proceß solle angesehen werden /mit Vertröstung / daß alsdann die ver-langte Canonization erfolgen wurde.Gemeldte Pabstliche Heiligkeit schribeauch gantz Vütterlich an gesandte Ca§tholische Canronen folgenden Innhalts.

URBANUS VIII. pabst

Geliebte Söhn / Heyl/ und Apo-stolischen Scegen.

^^Ie Verehrung der Heiligen istnicht allein ein Ambt / undDienst Christlicher Gottste-ligkeit/ sonder auch ein Schutz fund Schirm aller Hoheit; Danndie mir Christo regierende Heiligeurtheilen / und herrschen über dieVotcker/ und bewahren diejenigesonderlich durch himmlische Gut-thaten/ welche die Glory deß All-mächtigen GOtres in ihnen mitihrer höchster Freud/ und Wohl-gefallen verehren. Dcrowegcnlaßt es sich ansehen / als oh Ihrdie Hülffder Englen / und Fürbiccder Heiligen auf eure Gebürg he-runder lochet / indem Ihr Nicolaovon der Flüe von Underwaldcnbtmmltsd>e Ehr/ und glaubendeCronen begehrt / welchen / wie ge-glaubt wird / die Heiligkeit sebstzum Himmel in »der Einöde ausser-zogen hac. Ein grosses Lob / undRuhm ists den Eydtgnossen / daßsie nicht allein im Feld den Sig fürdie Röntg suchen/ und dieFürstcn-thumer in den Besatzungen beschir-men/ sonderen auch indem Lägerder Büß dem Himmel Gwalt an-thun / und die Triumph der Sec-tigkeit verdienen. So haben wirbann also die Goltscclige Begirdcndiser allerstärchesten Kation mitgeneigten Ohren auf/ und ange-nommen / erwarchcn derowegendas Leben / und wundcrzeichendeß Einsidlers lTricolai durch öf-fentliche Zengnussen bekrässtigec /auf daß dises himmlische Werckaufs bäldest durch gewöhnlicheBetrachtung der GOcrseelig- undFürsichtigkeic von dem HäbstlichenGwalt möge erörrhercr werden.