Einsidler / und Beichtiger. aö 7
BULLA
CLEMENTIS X.
Römischer Pabsts.
Lldieweilcr, auf GeytherrdeßEhrwürdigen Bruders deßCoirstamzischen Bischosts...und der geliebten Söhnen aller La-rholijchen Eydtgnosscn Uns neulichvorgebracht worden/ wicauß Auctoncct glückfeeliger GedachcnußClementis IX. un/ers Vorfahrersschon seye bewilliget worden / daßnran das Canomsche Ocklcium unddie Meß von dem Diener GGrcesLTricolao von Flüe Helvetischen Ein-ßdleren von blnderwalden in derLirch / wo fein Leib ruhet/ reci-tievm j und halten möge. Diser.xpone, ten aber auß sondcrbahrergegen disem Diener Gidttes tra-gender andächtigen Anmurhungaller-eyfsrigist begehre»,/ daß bistBewilligung / und Vergünstigungmehrers excenälerc, und erweithe-ret werde. Wir den gottseeligenBegirden diser exponenren tn dtsteSach / so vit wir in dem Herrenbönnc», / g'nrskiglich zu willfahrenbegierig / thun auf Raeh unsererEhrwürdigen Brüderett der Heil.römischer, Lirch Kardinälen / soden H. Kirchen-Gebräuchen vor-gesttzt styrrd/ die durch AuLloricetvorberührke», unsers VorführersClementis lX. bewilligte Erlaub-ttuß/ und Vergünstigung von ge-dachtem Diener GDttes k^icolaovon Flüe das OckiLium , oder Carto-uischc Zeiten zu recitieren / und dieH. Meß zuhalten / wie mans be-gehrt / Zu der gantzcn Geistlichbeitaller Helvetischen Latholischc frey-en Ständen / oder EydtgnoßischenGrthen / wie auch der Stadt/undBischrhuu, Lonstantz . . . auß A-postolischer Auelontec Lxraffc ge-genwärtiger Bullen extcnctieren /und erweitheren / rc.
Geben zu Rom 1671. den 26-Sepcembns urrder dem Fischer-Ring.
Weilen nun durch gemeldte zweyBullas vergünstiget / daß man in derPfarrkirch der Begräbnuß deß nun*mehr also erklärten seeligen BruderClausen / wie auch in dem gantzenBischthum Constantz/ als wie einemCanonizierten Heiligen GOttes zu Eh-ren ein jährlichen Festag halten / Kir-chen/ und Altar auf bauen/ daß H.Meß * -Opjser solemnitcr , und privatimaufopfferen / wie auch die CanonischeTag-Zeiten betten / und singen dörff-te/ hat derHochwürdigste Fürst/undHerr Odoardus Cybo 1672. auß ge-gebner Voll«nacht das Officium , oderLanonische Lag - Zeiten / wie auch wasdas Anibt der H. Meß anbelanget/ vondem seeligen Bruder Clausen lassen auf-setzen/ und in Druck geben / auch be»fohlen/ daß die gantze Geistlichkeitsich/was das Brevier/ und Meß-Buchbe-trifft/ nach solchem richte. Habenderowegen die Herren von Underwal,den ob dem Wald sich gegen disem Für-sten durch ein den ,2. ‘Martii 1672. ge-gebenes Schreiben höfflich bcdanckck /haben auch gemeine Catholische Eydt-gnossen durch Lucern gegen Zhro Hoch-fürstlichen Gnaden Joannem Francif-cum Bifchoffen von Constantz wegenseiner unvertrossenen Mühe / Epffer /und Unkosten/ die er gehabt in Beför-derung diseö so heiligen Mercks aufdas verbündtlicheste Dancksagung ab-statten lassen.
Es wurde auch durch die Orth Ca-tholischen Schweitzer - Lands nicht nurdie Gedachtnuß deß seeligen BruderClausen erneueret / sonder sein Festagmit grosser Feprlichkeit in-und aussertden Gottehäusseren von Geist-undWeltlicher Obrigkeit gehalten / dessenuoch unzahlbahre lebende Zeugen vor-handen / wurde auch zu einem allge-meinen Lands-Patronen angenommenKirchen / und CapeUen aufgeführt/ un-der denen allen billich den Vorzug sollhaben die herrliche Kirch zu Sachslen/welche 1672. angefangen / allwo ge-meldte Hochfürstliche Gnaden Ordoar-dus Cybo den ersten Stein gelegt/dasgantze vortreffliche Gebäu aber auß son-deren! Eyffer einer Gnädigen Obrig-keit ob dem Wald in wenig Jahrenvollendet worden/ rc.
Es ist zu hoffen/ daß in kurtzeinvon der Römischen Kirchen dem seeli-gen Bruder Clausen noch grössere Ehr-Erweisung werde gestattet werden durchein öffentliche Canonizierung oder Hei-lig-Sprechung/ dife Hoffnung thun unSmachen der feurige Eyffer in Beförde-rung der Ehr des Seeligen einer ho-
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