Die sz. Kinderlehre. 159
auch einer nitch halten^ wenn ers schonmit einem Schwur verlobt hätte.
wenn einer ein Gelübd thäte, daßer heirarhcn wolle?
Ein solches Gelübd gilt nicht; wennman etwas Gutes verspricht, so mußes besser seyn, als dessen Wideripiel,und muß das nicht verhindern, was bes-ser ist, als das Versprochene fttbsten,sooft nimmt Gott das Gelübd nicht an.
Soll man die Gelübde halten?
Ja: Und zwar in großen Sachen beyeiner Lodsünd.
Ist es eine Sund / sie lang auf-schieben ?
Ja: Und zwar wird die Süod jelänger je größer. Wann du etwas ver-lobt haft, so verweile nicht, es zu hal-ten. Eccles z. v. z.
Wenn einer stürbe, und hakte feinGelübd nicht entrichtet?
Der könnte nicht ehender in Himmelkommen, bis es entweder entrichtet/oder im Fegfeoer abgebüßt wäre, wen«er es nicht durch guten Willen, Reu,und Leid, oder sooften im Leben da,von absolviert worden.
Seyrrd