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Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Katechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Kapitularherrn dess hochfürstlichen Gotteshauses zu St. Gallen, gewesenen Pfarrherrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinder-Lehren abgetheilt : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Marié, der heiligen Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des löblich. St. Gallischen Rural-Kapituls Dekan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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Die sz. Kinderlehre. 159

auch einer nitch halten^ wenn ers schonmit einem Schwur verlobt hätte.

wenn einer ein Gelübd thäte, daßer heirarhcn wolle?

Ein solches Gelübd gilt nicht; wennman etwas Gutes verspricht, so mußes besser seyn, als dessen Wideripiel,und muß das nicht verhindern, was bes-ser ist, als das Versprochene fttbsten,sooft nimmt Gott das Gelübd nicht an.

Soll man die Gelübde halten?

Ja: Und zwar in großen Sachen beyeiner Lodsünd.

Ist es eine Sund / sie lang auf-schieben ?

Ja: Und zwar wird die Süod jelänger je größer. Wann du etwas ver-lobt haft, so verweile nicht, es zu hal-ten. Eccles z. v. z.

Wenn einer stürbe, und hakte feinGelübd nicht entrichtet?

Der könnte nicht ehender in Himmelkommen, bis es entweder entrichtet/oder im Fegfeoer abgebüßt wäre, wen«er es nicht durch guten Willen, Reu,und Leid, oder sooften im Leben da,von absolviert worden.

Seyrrd