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Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Katechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Kapitularherrn dess hochfürstlichen Gotteshauses zu St. Gallen, gewesenen Pfarrherrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinder-Lehren abgetheilt : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Marié, der heiligen Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des löblich. St. Gallischen Rural-Kapituls Dekan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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160 Das dritte Hauptstück.

Seynd die Erben schuldig selbeszu entrichten?

Ja: Wenn der Verstorbene etwasGeld, oder Geldes werth verlobt hät-te; wenvs aber nur Bethen, oderWakfahrten wären, seynd die Crbenzwar nicht schuldig solches zu verrich-ten ; thun aber des Verstorbenen Seelgroßen Nutzen, wenn sie dieselbe ver-richten.

Soll man auch Gelübde thun?

Nickt leickt ohne Vorwissen desBeichtvaters, besonders in schwerenSuchen.

Die 24. Kinderlehre.

Dorr dem dritten Gebothe

Gottes.

lMelches ist da^ dritte Geboth?

<JYt sollst Sonn-und Fryrrta'ge heie'S ligen.

XVae gebiethst dieß Geboth?

Wae gebiethst dieß Geboth?Daß rott an Sonn # und F yertägenGott recht dienen sollen; weil sichGott, fürnehmlich diese Täg zu seinerEhre vorbehalten hat. Wie