188 Das dritte Hailpestuck.
deren / oder Diensten Sachen abnihmt/so sie aus dem Hauß vertragen ^ rc.
Wann einer etwas findet?
Cr soll nrchr warten bis man darnachfraget/ sonder ist schuldig' sechsten nach-zufragen / wem es zugehören mochte;wann er aber nichts erfahren kann /mag er es behalten / oder armen Leu-then geben.
Darf sich einer felbfi bezahlt machen?
Nein. Es ist nicht Mich/ daß einerselbst Richter seye in seiner eignen Sach;die Obrigkeiten seyvd darum/ daß manbey ihnen Hilff/ und Rath suchen könne.Wann er aber seine Schuldner förch-ten müßte/ oder vor Recht mir derprob nicht aufkommen könnte?
So solle doch ohne des Beicht-Vat-ters Wissen und Willen nichts geschehen.Wie werden solche Sünden gestrafft?
i. Strafft die weltliche Obrigkeit siemit dem Strang. 2. Werffen sieSchand-flecken in die Freundschafft, z. Strafftsie GOtt mit Unglück / also/ daß nichtsan den dritten Erben kommt / was ohn-rechtfertig Gut ist. 4. Frißt es nochdas rechtmäßige Gut darmit. z. Ver-dienet solche Sund die Höli.
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