^94 Das fünfte ^auptstuck
zur Danckbarkeit wieder gebe - die Kir-chen/ und Gottesdienst zu zieren; denArmen zu helffen / rc. 2. Weilen manvon allem Haab/ und Gut nach demTod/ diß einzig/ und allein auf ewignoch zu gemessen hat/ was auf solcheWeis verordnet wird. z. Weilen GOttzur Gegen-Danckbarkeit/ daß übrige/so an die Erben fallt/ desto mehrersseegmt.
Wie viel soll man verordnen?
Nicht Zu viel; GOtt ist mit wenigemzufrieden/ damit die Erbtheil sbeson-ders wo Kinder/ und nothwendige Er-ben ftyvd/) nicht sonderlich geschwächtwerden; sonst mochte von denftlbigenGOtt mehrers bcttr-diget/als von demVermachen seine Ehr befürderet wer-den. Jedoch wer weislich handle» will /überlaßt es disfahls nicht seinen Erben/sonder verordnet sechsten / wie viel /was / und wir ers will; dann es ist Kö-der! bekannt/ daß den Erben gemeinig-lich mehr um das Erbtheil/ als um dieSee! des Verstorbenen zu thun ; sieviermahl schwerlich ein Heil. Meß ihmenachlesen lassen. Es gibt auch solche /.so grosses Gut von ihren eignen/ (sonst
al-