Buch 
Englische Kinder-Lehr, mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gotts-Hauss St. Gallen, und gewesten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinderlehren abgetheilet : samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg. Schenckle, dess Lobl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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^94 Das fünfte ^auptstuck

zur Danckbarkeit wieder gebe - die Kir-chen/ und Gottesdienst zu zieren; denArmen zu helffen / rc. 2. Weilen manvon allem Haab/ und Gut nach demTod/ diß einzig/ und allein auf ewignoch zu gemessen hat/ was auf solcheWeis verordnet wird. z. Weilen GOttzur Gegen-Danckbarkeit/ daß übrige/so an die Erben fallt/ desto mehrersseegmt.

Wie viel soll man verordnen?

Nicht Zu viel; GOtt ist mit wenigemzufrieden/ damit die Erbtheil sbeson-ders wo Kinder/ und nothwendige Er-ben ftyvd/) nicht sonderlich geschwächtwerden; sonst mochte von denftlbigenGOtt mehrers bcttr-diget/als von demVermachen seine Ehr befürderet wer-den. Jedoch wer weislich handle» will /überlaßt es disfahls nicht seinen Erben/sonder verordnet sechsten / wie viel /was / und wir ers will; dann es ist Kö-der! bekannt/ daß den Erben gemeinig-lich mehr um das Erbtheil/ als um dieSee! des Verstorbenen zu thun ; sieviermahl schwerlich ein Heil. Meß ihmenachlesen lassen. Es gibt auch solche /.so grosses Gut von ihren eignen/ (sonst

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