Die 49. LLnderlehr. 29z
Schuldrund Wiederschulden; Recht-und Gerechtigkeiten / rc. Damit er als-dann von solcher Sorg befteyet seye /wann er allein mit GOtt/ und seinerSeeleu - Heyl zu thun hat. z. Beygesundem Verstand ein Testamentmachen.
Was ist ein Testament?
Ein Rechts - oder Lands gebräuchli-che Erklärung des leisten Willens; wieeiner will/ daß sein zeitliches Haab /und Gut nach seinem Tod vertheilt /und ererb! werden solle.
Wie sott es gemacht werden?
Ohne einige Passion / und Wiedec-willen/ damit von den Erben vich! da-rum gezancket/ GOtt hiermit beledi-get/dem Todten übel nachgeredt, oderer «och unter dem Boden gehastet/undweil er dieses hätte verhsitteo sollen/ anseiner Seeligkeit gehinderet werde.
Soll man auch etwas zu Ehren GOt- ^kes/und zum Hepl der Seelen ver- ^ordnen/ oder stifften?
Ja/ es solls jeder Mensch thun/ derauch hierzu die Mittel hat; r. Weil. es gantz billich/ daß mau GOtt/ dersolche Mittel gegeben / auch einen TheilN z zur