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Englische Kinder-Lehr, mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gotts-Hauss St. Gallen, und gewesten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinderlehren abgetheilet : samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg. Schenckle, dess Lobl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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Die 49. LLnderlehr. 29z

Schuldrund Wiederschulden; Recht-und Gerechtigkeiten / rc. Damit er als-dann von solcher Sorg befteyet seye /wann er allein mit GOtt/ und seinerSeeleu - Heyl zu thun hat. z. Beygesundem Verstand ein Testamentmachen.

Was ist ein Testament?

Ein Rechts - oder Lands gebräuchli-che Erklärung des leisten Willens; wieeiner will/ daß sein zeitliches Haab /und Gut nach seinem Tod vertheilt /und ererb! werden solle.

Wie sott es gemacht werden?

Ohne einige Passion / und Wiedec-willen/ damit von den Erben vich! da-rum gezancket/ GOtt hiermit beledi-get/dem Todten übel nachgeredt, oderer «och unter dem Boden gehastet/undweil er dieses hätte verhsitteo sollen/ anseiner Seeligkeit gehinderet werde.

Soll man auch etwas zu Ehren GOt- ^kes/und zum Hepl der Seelen ver- ^ordnen/ oder stifften?

Ja/ es solls jeder Mensch thun/ derauch hierzu die Mittel hat; r. Weil. es gantz billich/ daß mau GOtt/ dersolche Mittel gegeben / auch einen TheilN z zur