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Die Lehre der katholischen Religion : oder der erklärte Katechismus
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auch am Freytage und Samstage vom Fletch.essen sich enthalten.

4. Jährlich zum wenigsten einmal seinemverordneten Priester beichten, und um die öfter,liehe Zeit das hochwürdigste Sakrament desAltars empfangen.

An verbothenen Zeiten keine Hochzeit

halten.

Von denjenigen, die die Kirche nicht hören,sagt Christus, sie sollen fürHeydenund Pud,Manen gehalten werden c).

§ n.

Von den zwey ersten Gebothen der Kircheinsbesondere.

I. Du sollst die gebothenen Leyertags

halten.

Die.Kirche befiehlt durch dieses Geboth,die von ihr bestimmten Festtage eben so zu hei-ligen, wie man den Sonntag zufolge des gött-lichen Gebothes heiligen muß.

Sie verbiethet dadurch, alles dasjenige amFeyertage zu thun, was am Sonntage zu thunverbothen ist, nämlich:

1. Knechtliche Arbeit ohne Noth »nd recht,mäßige Erlaubniß.

2. Solche Verrichtungen und Ergötzlichkei-ten, die diesen Tag entweder entheiligen, oderdessen Heiligung verhindern.

Die Festtage, ss die Kirche begeht, sind:das Fest der aiterheiligsten DreyfaMgkeit, die

Feste

Matth. XVIII. 17.