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2. Alle Sonn - und Feyertäg die heil^Meß mit Andacht hören.
z. Die vierzig, tägige Fasten; die vier^uatemper und andere gebotheneFasttäg halten, auch am Freytag,und Samstag vom Fleischessen sichenthalten.
4. Jährlich zum wenigsten einmal sei-nem verordneten Priester beichten,und um die Lästerliche Zeit das hoch-würdige Sakrament des Altars em-pfangen.
5. Zu verbothen«» Zeiten kein Hoch-zeit halten.
Nach der Kinderlehre.
M allmächtiger GOtt, wir sagen dirLoh, und Dank, für alle deineGutthaten - der du lebst, und regierstvon Ewigkeit zu Ewigkeit, Amen.
Das Salve Regina.
Gegrüßt seyst du Königinn, Mutter^ der Barmherzigkeit, des LebensSüßigkeit, und unsre Hofnungl, seygegrüßt: Zu dir schreyen wir elend«
Kin-