4v6 Das zweyte Hauprstück.
wenn er aber in vielen unterdessennicht an das verschwiegenegedenkte?
Wenn ihm weder die verschwiegeneSünd, noch das Verschwiegene selb- !sten in Sinn kommen ist, seynd selbeBeichten gültig gewesen.
Wenn er sonst eine vergessen hatte ?
So muß er nur die Vergessene innächster Beicht anzeigen / die andernSünden aber nicht wiederholen,was für Umstand soll man beichten?
Welche eine neue Süod machen, o-der die erste merklich vergrößern. Als:Einer hätte gestohlen in der Kirche, o-der von dem Zehudev; Opfer vornAltar, Kirchen - und geistliches Gut;der wüste nicht nur sagen, er hätte ge-stohlen , sondern muß diese UmständDazu thun; weil es nicht nur ei» Dieb-stahl, sondern ew Gottsraub, oderSacrilegium dazu ist.
Gieb noch ein Exempel.
In der Unkeuschheit; wenn ste ge-schehe» wäre au einem geweihten Ort;oder mit Verwandten, Verschwäger-ten, Verheiratheren, Geistlichen, o-der sonst Verlobten.
Muß