Buch 
Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Capitularherrn des Hochfürstlichen Gotteshauses St. Gallen, gewesenen Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinderlehren abgetheilet : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Mariae, der heil. Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
Seite
106
JPEG-Download
 

4v6 Das zweyte Hauprstück.

wenn er aber in vielen unterdessennicht an das verschwiegenegedenkte?

Wenn ihm weder die verschwiegeneSünd, noch das Verschwiegene selb- !sten in Sinn kommen ist, seynd selbeBeichten gültig gewesen.

Wenn er sonst eine vergessen hatte ?

So muß er nur die Vergessene innächster Beicht anzeigen / die andernSünden aber nicht wiederholen,was für Umstand soll man beichten?

Welche eine neue Süod machen, o-der die erste merklich vergrößern. Als:Einer hätte gestohlen in der Kirche, o-der von dem Zehudev; Opfer vornAltar, Kirchen - und geistliches Gut;der wüste nicht nur sagen, er hätte ge-stohlen , sondern muß diese UmständDazu thun; weil es nicht nur ei» Dieb-stahl, sondern ew Gottsraub, oderSacrilegium dazu ist.

Gieb noch ein Exempel.

In der Unkeuschheit; wenn ste ge-schehe» wäre au einem geweihten Ort;oder mit Verwandten, Verschwäger-ten, Verheiratheren, Geistlichen, o-der sonst Verlobten.

Muß