Die l6. Linderlehre. rrz
wem soll mans geben?
Allen Begehrenden, die gefährlichkranke serwd.
Wenn sie es aber nicht begehre»können ?
So sollens die im Haus berichten,und begehren / daß der Geistliche esdem Kranken gebe.
Wenn sie es nicht berichteten ?
So thäten sie eine schwere Sünd wi-der die Christliche Liebs in so wichtigerSach: Noch größer aber wäre dieSünd, wenns der Kranke begehrte,und sie es nicht anzeigten.
Soli mans auch Närrischen geben?
Wenn sie niemal m ihrer Lebens,Zeitbeym Verstand gewesen, soll man esihnen nicht ertheilen.
Wie ist es mit den Lindern?
Nach sieben Jahren soll man es ih-nen geben, wenn sie schon noch nichtcommumciert härten ; weil sie in sol-chem Alter wenigst läßliche Sünden Ha-ben begehrn können.
Darf einer dieß heilige Sakramentöfters empfangen?
In jeder Krankheit mehr nicht alseinmal; würde er aber wieder gesund,
und