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Englische Kinder-Lehre, mehrestens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritius Geiger, Capitularherrn des Hochfürstlichen Gotteshauses St. Gallen, gewesenen Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurze Fragen zusammen gezogen, und in 52. Kinderlehren abgetheilet : sammt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Feste Christi, Mariae, der heil. Patronen, und Kirchweihe / durch Herrn Johann Georg Schenckle, des Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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Die r8. Rinderlehre. rzr

ligmachenden Gnad. 2. Eine solcheVereinbarung, wie Christus mit sei-ner Kirche hat. z. Sonderbare Gnaddie Kinder Christlich zu auferziehen.4. Auch die vielfältigen Beschwerdendes Ehestands leichtlich zu übertragen.

Rann man die Ehe - Lenk nichtscheiden?

Wenn nur das sakramentalische Ver-sprechen geschehen, und die Ehe nochnicht im Werk vollzogen ist, so kannjeder Theil Merk den zweenen ersten Mo-nathen noch ins Kloster gehen, und wenes Prsfeßion gethan, so ist das ande-re ledig, und kann wieder heirathev.Wenn aber die Ehe vollzogen ist?

So ist keine Gewalt mehr auf derWelt, sie anders zu scheiden, als zuLisch uud Bett/ und dieß aus großenUrsachen, und also daß keines mehranders heirathen kann; doch kann derbeleidigte Theil sich wieder mit dem an-dern vereinigen, wenn er will.

Ist die Ehe der Ungläubigen auchein Sakrament?

Bey denen, die nicht getauft ftynd,ist sie nur ein weltlicher Contract: da-her wann der eintwedere Theil getauftF s wür-