Die 44 - Rinderlehre. 265
und ob er schon also Unwissend fehlt,wird es ihm nicht zur Sünd gerechnet,z. Mit zweifelhaftigem Gewissen sollman nichts thun, sondern den Zweifellösen lassen, oder den sichern Theil er-wählen. 4. Das scrupulose Gewissen,ist kein Gewissen, sondern nur eine lee-re Furcht; dieses soll gar ausgeschlasgen, verachtet, ja oftermals mit Rathdes Beichtvaters, dawider gehan-delt werden.
Welches ist die vierte Gönd in denheiligen Geist?
Seinem Bruder um der göttlichenGnad willen misgünstig, und neidigseyn.
Wer thut dieß?
Der dem Nebenmevsckea mißgönnet,daß er mehr Gnaden von GOtt ba,be, als er ; oder ihn deßwegenhasset.
Welches ist die fünfte?
Wider heilsame Ermahnungen einverstocktes Herz haben.
Wer thue dieß?
Der auf keine Weis sich will beredenlassn, von den Sünden abzustehen.
Schenckle, Lindert. M Wrl-