L§o Das fünfte Harrprstück.
ters/ besi' et das Reich, das euch be-reitet ist von Anfang der Welk; Dennich habe gehungert, und ihr habt michgespeiftt, rc. Marrh. 25. v. rc.wie vrel feynd geistliche Werk denBarmherzigkeit?
Auch Sieben: r. Die Sünden stra-fen. 2. Die Unwissende lehren. Z. DenZweiftlhaftigen recht rathen. 4 DieBetrübte trösten. 5 Das Unrechte ge-duldig lewen. 6. Denen, die uns be-leidigen, gern verzeihen. 7 Für dieLebendige, und Todte GOtt bitten.Mir was Maaß wir ausmessen, wirduns wieder eivgemessen. Luc. 6. v. zz.
Wer muß die Sünden strafen?
Die Oberkett, Aeltern, Schulmei-ster, Hausväker, ja alle andere, diees mit Nutzen, und Frucht thun kön-nen, seynd schuldig den Nächsten, derfehlt, zu verbessern. GOtt hat einemjedwedern befohlen von seinem Näch-sten, Ecclef 17-0.12. Daß er ihn vondem Bösen abhalte, und zwar in gro-ßen Sachen unter einer Todsünd.
Wie soll dieß geschehen?
r. Oberkeitev strafen nach den Ge-setze». a. Die Aeltern, Hauöväter-
und