Die 49. Kinderlehre. 295
Jedoch wer weislich handeln will, über-läßt es dießfalls nicht seinen Erben ,sondern verordnet sechsten , wie viel,was, und wie ers will; denn es ist lei-der ! bekannt, daß den Erben gemeinig-lich mehr um das Erbtheil, als um dieSeel des Verstorbnen zu thun, und sievielma! schwerlich eine heilige Meß ihmnachlesen lassen. Es giebt auch solche,so großes Gut von ihren eignen, (sonstallerliebsten Aeltern) ererbt, und dochviele Jahr ihnen kein heilige Meß nach-schicken, wohl auch überall nichts zuderer Seelen Trost nachchurr! § O un«menschliche Undankbarkeit
wie soll sich einer verhalten, wanner gefährlich krank wird?
Er soll sich aller andern Geschäftegänzlich entschlagen, und allein zu GL)Ltrichten, mit Uebung aller Tugenden;besonders aber der jenigen, welche einjeder verständiger Mensch unter einertödtlichen Sünd schuldig ist, in Lebens-Gefahr wirklich zu üben.
welches feynd diese Tugenden?
r. Die gehorsame Ergebung in denN 4 gött-