z8o Am Fest des patrocknik.
Strafen in Ansehung derselben aufge-hoben. 4. Steht er sonderbar bey denPfarrgenossenen in ihrem ganzen Le-ben, in allem Thun, und Lassen, son-derbar in dem Sterbstündlein.
Was ist jede Gemeind hingegenschuldig?
Ihren heiligen Kirchenpatrooen son-bar zu lieben, und zu ehren. Sie sollihn also höh achten, und mehrers Ver-trauen auf Ihn fetze», als auf andereHeilige, jedoch nicht mehr als auf dieMutter GOttes, und St. Joseph ,(weildieft allgemeine Patronen seynd)wenn schon andere mehrers Mirakuloswären. Weil r. die Gemeind diesensechsten aus allen andern auserlesen,alle Gnaden von GOtt durch Ihn zuerhalten; und Gott Ihn auch hiezubestättiget bat; so ist dann durch sol-chen auch die Wunderwerk ( im Fallder Noth) zu erhalten, der kräftigste,und ordinari Weg. 2. Wann einigesMistrauen gegen den eignen Patronendie anderen Heilige sehen, hält manauch von diesen nichts, weil in demHimmel eine Ordnung ist, auch ei»