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Englische Kinder-Lehr : mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gottshauss St. Gallen, und gewessten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, un din 52 Kinder-Lehren abgetheilt samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg Schenckle, dess Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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Die 14. Rmderlehr. 105

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zu den heiligen Apostlen/ beichtend/und bekennend ihre Thaten. Act. 19.

v. i8-

was gehört zu einer rechten Beicht?

Dise 6. Stuck : i. Daß sie gantz /oder vollkommen seye. 2. Wahlhafft /z. Offenhertzig. 4. Demüthig. 5'Kurtz.6. Ehrbahr.

Wie muß sie Gantz seyn?

Es müssen alle / und jede Todsün-den angezeigt werden/ mit ihren noth-wendigen Umständen / und der Zahl.

Darfs man kein Todsund ver-schweigen ?

Wissentlich nicht: Sonst wäre dieBeicht nicht allein ungültig / sonderwurde noch eine neue Todsünd / undSakraments Schändung darzu gesche-hen ; selbige müßte / samt Wiederhol-!ung der gantzen Beicht / in einer an-deren sonderbahr angezeigt werden.

wann einer längstens eine ver-schwigen hatte?

So ist dieselbige erste Beicht/ undalle dero nachkommende / in welchenman an das Verschweigen wieder ge-druckt/ und dannoch verschwigen hät-te/ ungültig; müssen alle wiederholtwerden. E 5 Wann