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zu den heiligen Apostlen/ beichtend/und bekennend ihre Thaten. Act. 19.
v. i8-
was gehört zu einer rechten Beicht?
Dise 6. Stuck : i. Daß sie gantz /oder vollkommen seye. 2. Wahlhafft /z. Offenhertzig. 4. Demüthig. 5'Kurtz.6. Ehrbahr.
Wie muß sie Gantz seyn?
Es müssen alle / und jede Todsün-den angezeigt werden/ mit ihren noth-wendigen Umständen / und der Zahl.
Darfs man kein Todsund ver-schweigen ?
Wissentlich nicht: Sonst wäre dieBeicht nicht allein ungültig / sonderwurde noch eine neue Todsünd / undSakraments Schändung darzu gesche-hen ; selbige müßte / samt Wiederhol-!ung der gantzen Beicht / in einer an-deren sonderbahr angezeigt werden.
wann einer längstens eine ver-schwigen hatte?
So ist dieselbige erste Beicht/ undalle dero nachkommende / in welchenman an das Verschweigen wieder ge-druckt/ und dannoch verschwigen hät-te/ ungültig; müssen alle wiederholtwerden. E 5 Wann