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Englische Kinder-Lehr : mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gottshauss St. Gallen, und gewessten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, un din 52 Kinder-Lehren abgetheilt samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg Schenckle, dess Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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io6 Das andere Hauptstuck.

U)ann er aber in vielen unterdessennicht an das verschwigcncgedenckte?

So ihm weder die verschwigeneEünd / noch das Verschwigene sech-sten in Sinn kommen ist/ seynd selbi-ge Beichten gültig gewesen.

H)ann er sonst eine vergessen hatte?

So muß er nur die Vergessene innächster Beicht anzeigen/ die andere ^Sünden aber nicht wiederholten.

N)as für Umstand soll man beichten? !

Welche eine neue Sünd machen/o-der die erstere mercklich vergrößeren.Als einer hätte gestohlen in der Kir- ^chen / oder von dem Zehenden ; Opfervom Altar/ Kirchen-und geistliches !Gut; der müßte nicht nur sagen / er ihätte gestohlen/ sondern mußdrse Um- !ständ darzu thun; weil es nicht nur ein >Diebstahl/ sondern ein Gotts-Raub/ !oder Sakrilegium darzu ist.

Gib noch ein Exempel.

In der Unkeuschheit; wann sie ge-schehen wäre an einem geweyhten Ort;oder mit Verwandten/ Verschwäger-ten/ Verheuracheten/ Geistlichen/ o-der sonst Verlobten.

Muß