io6 Das andere Hauptstuck.
U)ann er aber in vielen unterdessennicht an das verschwigcncgedenckte?
So ihm weder die verschwigeneEünd / noch das Verschwigene sech-sten in Sinn kommen ist/ seynd selbi-ge Beichten gültig gewesen.
H)ann er sonst eine vergessen hatte?
So muß er nur die Vergessene innächster Beicht anzeigen/ die andere ^Sünden aber nicht wiederholten.
N)as für Umstand soll man beichten? !
Welche eine neue Sünd machen/o-der die erstere mercklich vergrößeren.Als einer hätte gestohlen in der Kir- ^chen / oder von dem Zehenden ; Opfervom Altar/ Kirchen-und geistliches !Gut; der müßte nicht nur sagen / er ihätte gestohlen/ sondern mußdrse Um- !ständ darzu thun; weil es nicht nur ein >Diebstahl/ sondern ein Gotts-Raub/ !oder Sakrilegium darzu ist.
Gib noch ein Exempel.
In der Unkeuschheit; wann sie ge-schehen wäre an einem geweyhten Ort;oder mit Verwandten/ Verschwäger-ten/ Verheuracheten/ Geistlichen/ o-der sonst Verlobten.
Muß