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Englische Kinder-Lehr : mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gottshauss St. Gallen, und gewessten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, un din 52 Kinder-Lehren abgetheilt samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg Schenckle, dess Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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Die 15. Linderlehr.

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Die i s. Kinderlehr.

' Von Würckung der Beicht/

A j und dem Ablaß.

^ H Was wurcket ein rechte Beicht ?

lie- ^ MlN dem Beicht-Kind würcket sie r.»ab - Nachlassung der Sünden / und de-? ro ewigen Straff. 2. Gibt sie die heilig-machende Gnad wieder/ oder vermeh-tti- i ret sie. z. Würckliche Gnaden / undZch l Hülffwieder die künfftige Sundes-Ge-laß ! fahren. 4. Macht sie alle gute Merck/du s so durch die schwäre Sünd getödtet wor-Du i den/wider lebendig,ind i warum legt man dannoch einrlso ! Büß auf?

n: 1. Daß auch für die zeitliche Straff

ich- i Gott ein Genügen geschehe. 2. Daßge- : die Sünd ins künfftig mehrerö verhin-i deret werde.

s Lasset dann die Absolution nicht alleSünd/ und Strassen nach?

Die Sünd alle/aber nicht alle Straf-fen ; die ewige wird noch in ein zeitlicheveränderet. .

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