Die 15. Linderlehr.
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Die i s. Kinderlehr.
' Von Würckung der Beicht/
A j und dem Ablaß.
^ H Was wurcket ein rechte Beicht ?
lie- ^ MlN dem Beicht-Kind würcket sie r.»ab - Nachlassung der Sünden / und de-? ro ewigen Straff. 2. Gibt sie die heilig-machende Gnad wieder/ oder vermeh-tti- i ret sie. z. Würckliche Gnaden / undZch l Hülffwieder die künfftige Sundes-Ge-laß ! fahren. 4. Macht sie alle gute Merck/du s so durch die schwäre Sünd getödtet wor-Du i den/wider lebendig,ind i warum legt man dannoch einrlso ! Büß auf?
n: 1. Daß auch für die zeitliche Straff
ich- i Gott ein Genügen geschehe. 2. Daßge- : die Sünd ins künfftig mehrerö verhin-i deret werde.
s Lasset dann die Absolution nicht alleSünd/ und Strassen nach?
Die Sünd alle/aber nicht alle Straf-fen ; die ewige wird noch in ein zeitlicheveränderet. .
Ist
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