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Englische Kinder-Lehr : mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gottshauss St. Gallen, und gewessten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, un din 52 Kinder-Lehren abgetheilt samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg Schenckle, dess Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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H2 Das andere Hauptstuck.

Ist man schuldig die Büß zuverrichten?

Ja: Und zwar wie / und wanns <

der Bricht - Äakter will ; soll gleich , gernach der Beicht/ oder sobald es mög- un

ljch/ verrichtet werden. er

Wann einer die Büß vergessen ba

härte? W

So verrichte er/ was er ohne Ge-.fahr vermepnet/ daß die Büß gewe-sen / und zeige es in nächster Beicht an/daß er die Büß vergessen habe.

Muß er die erste Beicht wieder» siü

Hollen? U

Nein: Wann er nur in der Beicht 'im Willen gehabt hat/ die Büß anzu-nehmen/ und zu verrichten / so ist die er^

Beicht / und Absolution gültig gewe- ar

sen / ob er schon demnach die Büß ver- sei

geffen/ rc. -

was für wurckung hat ein solcheauferlegte Büß?

Sie würcket mehr/ ob sie schon klein .ist / als viel andere / auch grosse gute iMerck/ die einer ihm sechsten aufer- «

legt; weil die aus der Beicht zum H. sSakrament gehört. ! .,

Mas di