H2 Das andere Hauptstuck.
Ist man schuldig die Büß zuverrichten?
Ja: Und zwar wie / und wanns <
der Bricht - Äakter will ; soll gleich , gernach der Beicht/ oder sobald es mög- un
ljch/ verrichtet werden. er
Wann einer die Büß vergessen ba
härte? W
So verrichte er/ was er ohne Ge-.fahr vermepnet/ daß die Büß gewe-sen / und zeige es in nächster Beicht an/daß er die Büß vergessen habe.
Muß er die erste Beicht wieder» siü
Hollen? U
Nein: Wann er nur in der Beicht 'im Willen gehabt hat/ die Büß anzu-nehmen/ und zu verrichten / so ist die er^
Beicht / und Absolution gültig gewe- ar
sen / ob er schon demnach die Büß ver- sei
geffen/ rc. -
was für wurckung hat ein solcheauferlegte Büß?
Sie würcket mehr/ ob sie schon klein .ist / als viel andere / auch grosse gute iMerck/ die einer ihm sechsten aufer- «
legt; weil die aus der Beicht zum H. sSakrament gehört. ! .,
Mas di