Buch 
Englische Kinder-Lehr : mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gottshauss St. Gallen, und gewessten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, un din 52 Kinder-Lehren abgetheilt samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg Schenckle, dess Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
Seite
159
JPEG-Download
 

> Die 2z. Rinderlehr. 159

larr bärste es auch einer nicht halten/ wann. erS schon mit einem Schwur verlobt. hätte.

Wann einer ein Gelübd thatte / daßste/ er heyrakhen wolle?

Ein solches Gelübd gilt nicht; wannlle- Man etwas Guts verspricht / so mußihr- es besser seyn / als dessen Wiederspih!/Und muß nichts verhinderen / was bes-n? ser ist / als das Versprochene sechsten/rr / sonst nihmt GOtt das Gelübd nicht an.st / Soll man die Gelübdee halten ?

Ja: Und zwar in grossen Sachenvey einer Lodsünd.

Ist es ein Sund / sie lang anf-icht schieben?

v / Ja: Und zwar je länger !je grösserjcht die Sünd wird. Wann du etwas ver-ab- lobt hast/ so verweile nicht/ es zu hal,^ tkn. Eccles z. v. z.

Wann emer stuxb/ Und hätte seift»eh Gelübd nicht ausgericht ^

uns > Der könnte nicht ehender in Himelhu- kommen/ biß es eintweders ausge-richt / oder im Fegfeur abgebüßt-n ? re/ wann er es nicht durch guten Wil-

d / lenz Reu/ und Leyd/ oder sonsten im

und Jede» dgrvon absolviert worden,f- SeyvdS