i6o Das dritte Hauptstuck.
Sepnds die Erben schuldig zu
verrichten? 2
Ja : Wann der Verstorbne etwas alt
Gelt/ oder Gelts werth verlobt hatt mit
te; rvanns aber nm Betten / oder W>
Wahlfahrten wären / seynds die Er- ^ Kirben zwar nicht schuldig solches zu ver- re^i
richten ; thuen aber des verstorbenen I
See! grossen Nutzen/ wann sie diese!-hjge verrichten. , ^
Soll man auch Gelübden thun? . ma>
Nrcht leichtlich ohne Vorwissen des i derVetchtvakters / besonders in schwäre» l ver
Sachen. kett
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Die 24. Kinderlehr. te
Von dem dritten Geöott c
GOltes. ^ digi
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Welches ist das dritte Gebott? » 88,
sott Sonn-und Feyrtäg heilt- ! Brgen. !' der
Was gebiete dis Gebort ? f wuiDaß wir an Sonn - und Feyrtäqen : er«GOrt recht dienen sollen; weil Ihme >! abeGOtt furnehmlich dlse Lag zu seiner s so tEhr vochchalren hak. Wie