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Die 45. Vänderlehk. 271
Wer sündiget mit GriUschweigen?
Der weißt/ daß einer sündiget/ undihNenicht abmahnet/ oder nrcht anzeigtbey den jenigev / so ihne »besseren kön-nen/ besonders wann sie dtses vonAmbts wegen schuldig seyn-;Also sün-digen die Wirth / und andere / diemit Fleiß aus dem Haus gehen / da-mit sie nicht sehen/ was darinn Beschicht/und es nicht anzeigen müssen / rc.
Ist es recht andere Verrathen ?Wer es nicht Ambts halber schuldig/und das Laster niemand schädlich ist/alsdem/ der es thut / soll ers nicht verra-then/ sonder den Thäter heimlich er-mähnen zur Besserung;wanns aber einschädliches Laster wäre/ Stehlen/ rc.soll mans allein denen offenbahren/ diees korrigieren/ oder straffen können m-bdises Offenbahren soll nicht geschehenaus Neyd/ und Haß/ oder Zorn/sonderaus Liebe der Tugend/und des Beschä-digten / oder gemeinen Nutzens. >Wer sündiget nne Uedcrsehe», ?Obrigkeiten / Vorgesetzte / und Elkesren / so die Sünde,, straff n / undSünder »besseren sotkeu/ und es nichtthun.