S72 Das fünfte Hauptstuck.
Wer jüi»diget mit Theilhaftig» ^machen?
Der ein Sänd mit anderen verrich-tet : Als i. der den Diebstahl mit an-dern theilt. 2. Der gestohlne Waankauft. z. Der unrechfertig Gut besitzt/welches andere gestohlen haben/ 4. ^
Der Schelmen/ und Dieben / rc. Un-derschkauffgibt/ rc. ^
Wer sündiget mit verthatigen? gui
Der nicht leyden will / daß die Srln- Haiden gestraft werden / oder auskommen; wealso ündigen auch! die Eiteren / diedarwider seynd / wann die Schulmei- Rcster ihre Kinder straffen/rc- , W
Wie muß man frembde Sünden !
beichten?
Muß man sagen / ob/ und was für mcLodtfünden es gewesen seyn. 2. Wie wrviel daraus erfolget seyen. Zum Exem- 2pel: der unkeusche Wort geredt hat / ,
muß sagen / wie vil es Leuth gehört ha-lben/ die sich darab hätten ärgeren kvn-! nanen/ rc. Oder der geheißen hat steh- ! Glen / muß sagen / wie vil Persohnen es ! Wgewesen seyn / denen ers befohlen. ^
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