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Englische Kinder-Lehr : mehristens aus dem grossen Catechismo, etc. Herrn P. Mauritii Geiger, Capitularen des Hochfürstl. Gottshauss St. Gallen, und gewessten Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc. in kurtze Fragen zusammen gezogen, un din 52 Kinder-Lehren abgetheilt samt einem Zusatz besonderer Lehren auf alle hohe Fest Christi, Mariä, der Heil. Patronen, und Kirchweyhungen / durch Herrn Joh. Georg Schenckle, dess Löbl. St. Gallischen Rural-Capituls Decan, und Pfarr-Herrn zu Rorschach, etc.
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S72 Das fünfte Hauptstuck.

Wer jüi»diget mit Theilhaftig» ^machen?

Der ein Sänd mit anderen verrich-tet : Als i. der den Diebstahl mit an-dern theilt. 2. Der gestohlne Waankauft. z. Der unrechfertig Gut besitzt/welches andere gestohlen haben/ 4. ^

Der Schelmen/ und Dieben / rc. Un-derschkauffgibt/ rc. ^

Wer sündiget mit verthatigen? gui

Der nicht leyden will / daß die Srln- Haiden gestraft werden / oder auskommen; wealso ündigen auch! die Eiteren / diedarwider seynd / wann die Schulmei- Rcster ihre Kinder straffen/rc- , W

Wie muß man frembde Sünden !

beichten?

Muß man sagen / ob/ und was für mcLodtfünden es gewesen seyn. 2. Wie wrviel daraus erfolget seyen. Zum Exem- 2pel: der unkeusche Wort geredt hat / ,

muß sagen / wie vil es Leuth gehört ha-lben/ die sich darab hätten ärgeren kvn-! nanen/ rc. Oder der geheißen hat steh- ! Glen / muß sagen / wie vil Persohnen es ! Wgewesen seyn / denen ers befohlen. ^

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