der zwar den Namen des Alexan-ders/ seines Königes, aber ganz un-gleiche Sitten hatte.
§. VIII.
Don der Belohnung.
froste Seelen dienen nicht um Geld.^ Man darf ihnen aber deswegen,oder unter einem andern Verwände,die Belohnung nicht entziehen, welchesauch nur darum eine Ungerechtigkeitseyn würde, wenn diese für das Ver-dienst nicht hinreichend abgemessen wä-re.
Ein tapfrer Soldat hatte in einemTreffen beyde Arme verlohren ; undseyn Hauptmann wollte ihm einenThaler schenken. „ Ihr glaubet ge-„ wiß, mein Herr; " erwiederte derSoldat mit einer Lebhaftigkeit, "daß», ich ein paar Handschuh verlohren», habe."
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