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nannte Tugend der Sanftmuth destoschleuniger zu erwerben, und sicherer zubewahren.
i. Muß man einen allgemeinen undernstlichen Vorsatz machen, zu jederZeit, in allen Gelegenheiten, es möch-te was wichtiges oder geringes betref-fen, ohne Ausnahme der Personen undder Umstände, die Tugend der Sanft-muth zu üben, oder doch derselben al-lezeit mit allem Ernste sich zu befleißen:dergestalten, daß man von solchemVorsätze unter was immer für einemVorwande niemals abzuweichen ent-schlossen sey.
Auch der Sanftmüthige kann undmuß die Fehler seiner Untergebenen stra-fen. Und eben diese Bestrafung wirdniemals nützlicher, niemals vernünfti-ger geschehen, als wenn sie von der Tu-gend der Sanftmuth geleitet, und be-gleitet ist. Ja, man wird gemeiniglichdurch eine Gattung der Unbescheiden-heit sechsten strafwürdig, als oft manbey der Bestrafung die Tugend derSanftmuth vergißt.
B; Je-