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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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2 4 Die Lästerliche Disciplin.

andere Übel ist wild und rauch/ dißaber ist iiebsamb und holdseeiig.

Die ticbe zur Tugend überwindet die Be,schwarllchkcit deß Streits ; Dan die Fröm-migkeit und Keuschheit (6) hat eine sogrosse Starcke / daß deren Lob undRuhm die gantze Menschliche Naturzu gutem beweget; Siteweilen t -)durch keine andere Lugend die Fleisch-liche Menschen den Geistlichen Englenmit der Nachfolg deß Wandels soeigentlich gleich gemacht werden/ alswie durch den Verdienst und Gnadder Keüschhett/durch welche/obwohlensie sich noch auf der Welt befinden/dannoch wie der Apostel sagt / dasBürger- Recht im Himmel haben/undwas ihnen nach hingelegter Verder-bung deß Fleisches als Heiligen inskünfftig zu haben versprochen wird/dasselbig besitzen sie hie schon im ge-brechlichen Fleisch. l.LÄLnriu5 darff nochmehr saqm: (<i) Daß die Keuschheitgleichsamb der Gipffel/ und Vollkom-menheit aller Lugenden sey. Welcher/wann sich einer eifferig bemächtiget/. wird