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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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34
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Z4- Die «klösterliche Disciplin. ,

Marter herrlicher erhalten / und ge- ^macht haben. So s/wann manam Christo vermahlet ist. ^

Hörcn biß an ihr keusch« Hermen. Bringet ^euch die Gelegenheit in Gefahr/ fliehen : Wirdeuch eine Forche eingejagt / verachten dift: Wird«üch Gold anerbotkcn/verwerffen es : Zuckt manüber «üch das Schwerdt/ strecken dar eüwcrenHalß / und weichet niemahlen ab von dem 'Vmbfangen Christi eüwereS Gcsponsen; Manmuß derohalben eintwederS Männlich streikten/oder fliehen. Sonsten/ob gleichwohl die Flucht ,eine Schand ist/ ist sie hie doch ein Sig/ wie der >Apostel mahnet: Meydet die Hure- !

rey / dann es ist nichts verächtlicher/als vom Fleisch überwunden werden/nichts herrlichers / dann das Fleischüberwinden. (/>/-) Die wahrhaffteSchamhafftigkeit liebet die Stand--haffrigkeit und Ernst. Die Unge-schamlgkeit zeiget an eine Leichtfertig- ,keit. Die Keuschheit ist eine Schwö-ster der Englen / welche nirgends lin-der und besser ruhet / dann in demBraut-Beth eines forchtsanren zartenGewissens.