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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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45
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Die Lästerliche Disciplin. 4 5

Wer nachgrüblet/ wie vik das Gelabt derArmuth ohne Verlesung seiner zulasse / der istwarlich nicht armb. Der Heilige Lenssti/busgebietet: Auß dem Kloster solle für-

nemblich das Laster der EigenschaffLaußgereüttet werden/daß sich nemblichkein Bruder vermesse/ etwas hinzu-geben / oder anzunehmen / ohne deßAbbts Befelch oder Bewilligung/auchgar nichts eigens zu haben kemerley

Ding. Vnd du hebst ein Wortstreikt an/ wieVil die Armuth erlcydcn möge. Die ^urkoresentheben zwar den Dberkrettcr der Armuth ineiner geringen Sach von einer Todksünd/ dieRegel aber musteret solche auß der Zahl der from,mcn Religiösen / welche eine solche Nachlassungund Erweiterung gut hassen.

Der wird niemahlen vollkommen werden)der nur die Todksünden vermeiden will. DieVollkommenheit der Religion bemühet sich / sichvon den geringsten Dingen zuenthalkcn / damitdas Leben dem Buchstaben der Reael nicht zu,Wider scye. (>-) Die Armuth Khristi istreicher dann alle Reichthumb undSchatz der Welt. Was wird reichersund kostlichers erfunden als die De-muth/mit welcher das Reich der Him-

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