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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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55
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Die klösterliche Disciplin. 55

er dasGebott verrichte dessen/der be-fehlet. Und ein wahrer Gehorsa-mer gibt nicht Achtung/ wie esgebot-tensey/ ist in dem einigen zufrieden/weilen es gebotten wird.

Dise Gehorsame aber solle

nicht auß Knechtlicher Forche/ sonder auß Kind,licher Liebe geschchen/nicht auß Forcht der Straff/sonder auß Liebe der Gerechtigkeit. Zwar beyde/die Kncchtltchc und Kindliche Gehorsame thutgenug dem Gclnbc / aber was der geneigte Will'rhm/ das ist Gold / was der gezwungene voll,bringt / das ist Bley. Der einzige Will ist dieWuryel deß Werdiensts / und was mehr ist:

Die Gehorsame ist nicht alleindem Abbt zu erzeigen/ sonder auch dieBruder sollen under ihnen selbst ein-andern gehorsam seyn/und sollen wis-sen/daß sie durch disen Weeg der Ge-horsame zu G-Ott gehen. Dann nachder Meynung deß Heil. ttieron^mi ist

dise güldene und vollkommene Gehor-same die höchste Freyheit / welche/ so.der Mensch erlanget/ machet/ daß erkaum sündigen kan.

Vnd damit ich mit wenigem alles begreiffe/der Fromme und Gehorsame übergibt sein wollen

D 4 und