Die klösterliche Disciplin. IZZ
Das 7. Capitel.
Von den Novitzen/und deroselbenNovitzen-Meistern.
§. i»
WOn der ersten Underrichtung derNovitzen/ steiget in die Höhe dasFundament der Klösterlichen Zucht.Ja es hanget diß Geschafft vornemb-lrch von / und an der Auffnahm derNovitzen. Dahero bcwcynek unser Irirk-.rniu« eine nicht undcrschcidenc Auffnamb deruntauglichen Persohnen. Dises Elend/spricht er /gleich wie es das erste ist/alsoist es auch zur Zerstöhrung aller Zuchtdas starckiste: Dann wann ein Un-tauglicher in Drden auffgenommenwird / gehet die Starcke der Klöster-lichen Gemeinschafft zu Grund/weilender jenige / welcher in dem täglichenNenn-Platz mit andern lausten solte/weit dahinden zurück bleibet/ und alshinckend und schwach wancken thut.Und obwohlen ein gantzesJahr übrigist/die Arth und Neigung der Novitzenzuerkundigen/so ist danoch ein Gefahr/
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