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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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134
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IZ4 Die klösterliche Distiplin.

daß die angehende Novitzen eintwe-ders nicht genug probiert / oder dieMangel deß Leibs/und Gemüths ver-hahlet werden.

Vil beschwerlicher / und auchspöttlicher wird der Gast htnauß ge»stossen/als nicht herein gelassen. Dar.

umb spricht der Hcilize Leueä-Äus gany woik:

fe) Einem der nervlich kombt/soll nichtleichtlich der Eingang zur Bekehrunggeben werden. Die Ursach aber/daßdergleichen untaugliche Personen auf-genommen werden / ist eintweders dieAngelegenheit grosser Herren / derenAnhalten/ weilen ihre Bitt ein Zwangist/ man schwarlich widerstehen darff;oder ist die Begierlichkeit deß Hbern/der auffnehmey thut/welcher mehr dieSchwäre deß Gelts / dann die guteArth abwfget; oder ist ein schädlicherEhffer desselben / under dem Deckman-tel den Gottsdienst zuvermehren. Al-lein rnan muß sich wider die gethaneFürbitt entschuldigen/und dieselbe be-scheidentlich abschlagen; das GeltHeroisch verachten / und die Klöster-