Die Clösterliche Disciplin» 147
muß der Noviß eine fünfffachte Per-
son/Wie der A''bt pinupkius lehret/ vertrete
Len/ nemblich die Persohn eines Ge-creützigten/ eines Gehörlosen/ einesStummen/eines Blinden / und einesThoren. Vnd damit er dlse Stell wohl ver-Mkke/ thut L 386 LNU 8 ihn darinn underweisenkund es ihmc erklären. (-)
Ein Gecreützigter kan nicht nachseinem Willen die Glieder bewegen/
also müssen wir unsern Willen nicht nach demjemgen/was »ne angenehm ist/ und belustiget/sonder nach dem Gesay deß HTrren / wie es uns'verbindlich gemacher / brauchen. Dnd gleich wie«n Gecrcniiigkcr nicht mehr das Gegenwärtigebetrachret/oder an seine Anmuchungen gedencker/sonder allein den Todt vor Augen hat / und dorr,hin seines Herzens Aug voran schicket / wohin eralsbald zu kommen nicht zweiffret / also sollen diemir der Forchr deß HLrren Gecreuyigke ihrenfleischlichen Sünden / und deren Anfänge abge-storben fern/ und ihre Augen dahin verwenden/wohin sie hoffen / daß sie augenblicklich abscheidenwerden.
Der Novitz muß Gehörloß seyn / daß er mit
dem Propheten sage: (/>) Ich aber warwie ein Tauber / und ich bin wordenwie ein Mensch/der nicht höret. Wcl,
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