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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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148
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Die klösterliche Disciplin.

chcs geschehen wird/ wann du dem Vngehorsa»nun/ dem Widcrspennigen/ dem Ehrabschnewen,ren kein Gehör geben wirst/wann du ab dem jeni,gen / was wider das ist/welches dir ist übergebenworden/dich nicht stoßest/auch durch böses Bey,spihl;u schädlicher Nachfolg dich nicht vcrleiihenlassest/sonder deine Ohren allen Visen Dingen als«in Gehörloser verschlossen hast.

Ein Stummer solle der Noviy seyn / wann ergeschmachet/und zur Widcrred/und Vergeltungder Vnbild angefochten wird / daß er solches an,höre wie ein Stummer (/) her kein Widel^

red in seinem Munde hat/ sonder alle-zeit den Verß deß Propheten außkün-dtget: (§0 Ich habe gesagt: MeineWeege will ich bewahren/damit ich nitsündige mit meiner Zungen. Ich habeine Hut an meinen Mund gesetzt / dader Gottlose gegen mir stunde. Ichbin stumm worden/und gedemüthiget/und hab nichts geredt/auch nicht wasgut war.

Blind soll auch seyn «in Novig / daß du ohneBetrachtung alles das / was nicht anfferbaulichlff/als ein Blinder nicht sehest/der dir zur Nach,folg der Vollkomenheit billich vorgestellt worden.

Endlichen must du dich nach der Meynung deß

Apostels