184 Die klösterliche DLstiplin.
stecken/außgestossen/nnd die Gute er-halten werden / damit daß selbige mallem Guten verharren/und mehr undmehr darin« zunehmen. V,»r> hernach:Inzwischen die Böse geduldet werden/muß man sie indessen mit Anmahnn«-gen/Straffungen/ Beschämung / undZüchtigung antreiben/oder auch durchVermahnung/Tröstung/ Betten undVersprechung der Belohnung dahinhalten / ob sie villeicht von ihrerSchwachheit auffstehn / und gestarcktmöchten werden. (» Vns wann nachcriceronis Zeüqnuß diß keine Statt ist/wann in derselben die gute Gesatznichts gelten / Gericht und Recht still-schweigen / und die Statt - Recht undBrauch zu Grund gehen / wer solledann vom-Ordenstand änderst urthei-len ? Die Belohnung deß Guten/unddie Bestrassung deß Bösen/ sind zwoSäulen eines Reichs/ohne dtse falletsolches. (§0 Gleich wie die jenigeeiner besseren Natur und Arth sind/welche die Liebe regieret/also sind derjentgen mehr/ welche von der Forcht
regiert