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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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185
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Die Lästerliche Sistr'plm., 185

regrert werden. («-- Sündigen/ wirdDer Natur zugeschriben/ sich besseren/Der Lugend. Dre Freyheit/ und daßman das Übet ungestrafft hingehenlasset / machet frech zu sündigen/ unddie gar zu grosse Gelindtgkett ist einUndergang der Klösterlichen Zucht.

Dann wo die Züchtung gäntzlich hintan gei>seht wird ist nothwendig / daß die znr Gebrech-lichkeit geneigte Menschliche Beschaffenheit luckg machet werde. Und W0 kein Abstrasi-fungdeß Übels ist/da folget Verder-ben. Was Wunders ? Diß ist jaein Aberwitz der Natur. (/) DieStraffe gibt Weißheit. (.?) Derohal-den wer die Züchtigung liebet/der rie-chet die Wissenschafft/wer aber dieselbechasst/der ist ein Narr. Wer dieAbstraffung verwirffet/ der verachtetseine Seel.

Wann etwan ein Mensch/(,) durcheine Sünd übereilet wird / so under-richtet ihr/die ihr Geistlich sind/einensolchen im Geist der Sanfftmuth/undhab acht auff dich selbsten/ damit dunicht auch versuchet werdest. Vbcr

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