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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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191
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Die klösterliche Disciplin.

deß Gottlosen. b^u§o Larclinali,

verstehet under dem Nahmen keß Sünders denTeüffel/fiteweilen von disem die Sund ihren An-fang genommen; Ankere aber verstehen darunderdenMcnschen. Beyderseits ist recht: Dann «inSünder der sich nicht verbessern will / ist gleichdem Trüffel / oder noch boßhaffter; dann es isteins wie das andere/ ein unbieglicher/und unver-besserlicher Will/und die Fußtritt eines Sünders/von welchen der Fuchs Ll'opi gcschicklich sagt:

Die Fußtritt schröcken mich darvonab.

Sitzest du deinen Bruder sündigen/straffe ihn zwischen dir und ihm allein.

Wann er dich anhöret/ so hastdu deinen Bruder gewonnen; Wanner dich nicht anhöret/ und dessentwe-gen ein grosses Übel entstehen soltezumNachtheil der Klösterlichen Zucht/zeige es an mit Liebe und Sittsam-keit/ sonst wird deine Anklag dich sech-sten anklagen / und sträflich machen.lUZ Keiner schmeichle den Lastern sei-nes Bruders; Keiner verhak dessenSünd ; Niemand saae: Bin dannich der Hüter meines Bruders ? Nie-mand lasse ihme gleich seyn/ wann er

- sihet/