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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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195
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Die klösterliche Disciplin. 195

dich wohl gehabest / verdamme sie indie Löwengrube; weiches der Kaysrr ihnenLern»lüget. (/') Opilius lviacrinus hat den

Verleümbdern den Kopff abschlagenlassen/ wan sie ihreAnklag nicht wahrmachen tönten/tönten sie aber dieselbedarthun / gäbe er ihnen zur Beloh-nung etwas Gelts / und beurlauberesie als verschreyte Leüth. (5) Velpat^nu«und I'icus sein Sohn/haben die Anklä-ger als dem gemeinen Wesen gantzschädliche Menschen also verfolget/undgehasset / daß er sie mit Gaiseln züch-tigen/und durch denSchawplaH/vonmanniglich gesehen zu werden/ zu ih-rem grossen Gespött führen lassen/da-mit sie durch dise Straff gezüchtiget/von solchem schädlichen Übel abgehal-ten wurden» Und dises Urtheil hciftset gut/ wer auch weißlich regierenthut.

Man muß aber zwifchend Der An-zargung / und der Anklagung einenUnderscheid machen. Jene Messet hervon der Liebe/ dise von dem Haß oderNeyd. Jene zihlet auff ein gutes

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