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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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204 Die klösterliche Disciplin.

heimblich abstraften. Man muß dasjenige öffentlich züchtigen/was öffent-lich schadiget/damit derselbe durch öf-fentliche Straft geheylet werde/ unddie jenige verbesseret/welche denselbenim Bösen nachfolgen wollen.

Die heimbliche Fahler muß manheimblich abstraften / damit/ in demedle Seel gesund gemachet wird / dergute Nahm nicht Schaden leyde. DieEhr und guten Nahmen verliehren/istnichts anders/ als allen Rechten undEhren »Aembtern absterben/ und un-fähig werden. Ein jeder Neligioßhat der Welt abgesagt / niemand derEhr. Das Gewissen/ und der guteNahm ist eine sehr zarte Sach / bey-den wird leichtlich ein Fleck angehenckt.Die Mackel deß Gewissens werdendurch dieBußzaher abgewaschen/denangehenckten Fleck deß guten Nah-mens aber behalten die Menschen inderGedachtnuß zurSchand. Josephhat ein fürtreffliches Urtheil/und An-zeigung der Bescheidenheit an Taggeben/da er seine Bruder umbfangen/