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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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218
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2i8 Die klösterliche Distiplitt.

Dise Weiß;rr regieren / und die Vndergebnerviedemmb ausszurichten/ ist so wohl angenchmbals ersprießlich ; dann die Obere müssen nichtnur Sorg tragen über die / welche gefallen sind/sonder auch über die/welche noch auffrecht stehn.

s/) Über jene zwar/daß sie wieder zu-recht gebracht werden / über dtse aber/Daß sie nicht fallen; über jene/daß sievon dem Übel welches sie trucket/ er-läßt werden/ über dise aber daß sienicht in andringende Beschwarden ge-rathen: Dann es stehet einem für-sichtigen Acht zu / daß er nicht alleindie gegenwärtige Übel weg nehme/son-Der auch die zukünsstige verhüte.

Dise ist die heylsamiste Weiß zuregieren. Mische die Strenge underDie Sanfftmuth/damit die UndergebneDurch die Strenge nicht verbitteret/und durch die zu grosse Gelindigkeitnicht zertrennet werden.

(s) ^lvarer.p.?. c. rz. 3.

c. 17. («-)OsA.l.ro. lVlor. (</)Ore§.I. 3 - R-SFist. 16. (k) 8srm. r6. 26 frar.<ls Lremo //) l'Lc. ^Fric. l. l.

OKc. c. 2. (^)Ibicl. («) Llauö. ?aneA.

in lilrsll. iuöuülia. c.r- n.4.

^/)Llirvloü. DaS