2i8 Die klösterliche Distiplitt.
Dise Weiß;rr regieren / und die Vndergebnerviedemmb ausszurichten/ ist so wohl angenchmbals ersprießlich ; dann die Obere müssen nichtnur Sorg tragen über die / welche gefallen sind/sonder auch über die/welche noch auffrecht stehn.
s/) Über jene zwar/daß sie wieder zu-recht gebracht werden / über dtse aber/Daß sie nicht fallen; über jene/daß sievon dem Übel welches sie trucket/ er-läßt werden/ über dise aber daß sienicht in andringende Beschwarden ge-rathen: Dann es stehet einem für-sichtigen Acht zu / daß er nicht alleindie gegenwärtige Übel weg nehme/son-Der auch die zukünsstige verhüte.
Dise ist die heylsamiste Weiß zuregieren. Mische die Strenge underDie Sanfftmuth/damit die UndergebneDurch die Strenge nicht verbitteret/und durch die zu grosse Gelindigkeitnicht zertrennet werden.
(s) ^lvarer.p. rö?. c. rz. 3.
c. 17. («-)OsA.l.ro. lVlor. (</)Ore§.I. 3 - R-SFist. 16. (k) 8srm. r6. 26 frar.<ls Lremo //) l'Lc. ^Fric. l. l.
OKc. c. 2. (^)Ibicl. («) Llauö. ?aneA.
in lilrsll. iuöuülia. c.r- n.4.
^/)Llirvloü. DaS