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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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252
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252. Die «klösterliche Disciplin

Das 6. Capitel.

Von der Kleyder - Jammer/

( Valiiario.)

§)As Kleyd zeiget an die übel^ ver-derbte Natur. Die Unschuld wüstenichts von den Kleydern. Die Schuldhat solche eingeführet. Wer auch sollein Orden einzekleydee werden / denselben solle derHabit von dem Weltlichen nnderscheiden. Indiser besondern Bcklcydung ist eine vernnnfftigeDrsach/damit andere an derselben sehen / daß zudifer profeslion auch ein übereinstimcnder Han«dcl und Wandel erforderet werde. Jn-

masien wer den Drden innerltch be-gehrt zu halten/der ist verbunden/dasDrdens - Kleyd äusserlich zu tragen/damit er an Tag gebe / daß er allezeitder jenige seye/ für welchen er will an-gesehen werden. Dann wann er dkscr her«nach nicht seyn woltt/ so stunde ihme discr Habit

flarübckan. (6/ Deßhalben wer derWelt absaget / der wird seiner eignenKleydern außgezogen / und von demAbbt mit deß Alosters Kleydern an-gelegt/ anff daß er wisse / daß er nicht

allein