252. Die «klösterliche Disciplin
Das 6. Capitel.
Von der Kleyder - Jammer/
( Valiiario.)
§)As Kleyd zeiget an die übel^ ver-derbte Natur. Die Unschuld wüstenichts von den Kleydern. Die Schuldhat solche eingeführet. Wer auch sollein Orden einzekleydee werden / denselben solle derHabit von dem Weltlichen nnderscheiden. Indiser besondern Bcklcydung ist eine vernnnfftigeDrsach/damit andere an derselben sehen / daß zudifer profeslion auch ein übereinstimcnder Han«dcl und Wandel erforderet werde. Jn-
masien wer den Drden innerltch be-gehrt zu halten/der ist verbunden/dasDrdens - Kleyd äusserlich zu tragen/damit er an Tag gebe / daß er allezeitder jenige seye/ für welchen er will an-gesehen werden. Dann wann er dkscr her«nach nicht seyn woltt/ so stunde ihme discr Habit
flarübckan. (6/ Deßhalben wer derWelt absaget / der wird seiner eignenKleydern außgezogen / und von demAbbt mit deß Alosters Kleydern an-gelegt/ anff daß er wisse / daß er nicht
allein