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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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253
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Die ^lästerliche Distrplm. 25z

allem aller seinen alten Sachen be-raubt / sonder auch nach hingelegtemweltlichem Pracht zu Khristr Armuthund Mangel herab gestigen seye/auchjetzund nicht mehr von denen Mitten/welche die Künste diser Weit gesuchet/solle erhalten werden/sonder den Soldseines Streits zuempfangen habe vonden Heiligen und Gottseelrgen Schän-dungen deß Alosters ; solle auch wis-sen / daß er ins künfftig in Speiß/Tranck/und Kleydern müsse erhaltenwerden/und dannoch nichts eigens ha-ben/und nach der Lehr deß Evangelijauff morndrigen Tag nicht sorgfältigseyn solle; auch sich nicht schäme/denArmen/das ist/ dem Leib der Bruder-schafft gleich gemachet zu werden Z un-der welchen Khristus hat wollen ge-zehlet seyn / und nicht geschamet / sichein Bruder zu nennen; ja er solle sichvilmehr rühmen / daß er dessen Mit-GeseÜ/und Haußgenoß worden seye.

Darumb mahnet uns der Heilige :

s c) Eüwere Kleyder sollen ihr an ei-nem Orth/ander einem Hüter haben;

und